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Mein Kater wohnt beim Nachbarn Tierarztrechnung soll ich mittragen

von Nicole S.

Hallo Frau Dr. Fries, vor 4 Jahren ist mir ein Kater zugelaufen. Ich lies ihn kastrieren und bei Tasso registrieren. Er ist Freigänger und besucht auch andere Nachbarn. Ein älteres Ehepaar hatte selbst eine Katze und einen Hund. Leider wurde ihr Kater überfahren und der Hund mußte vor einem halben Jahr eingeschläfert werden. Seit einem halben Jahr lebt nun unser Kater ständig bei dem Ehepaar. Erst kam er seltener, dann gar nicht mehr zu uns nach Hause. Ich erkundigte mich öfters, ob es ihm gut ginge. War auch traurig, dass er nicht mehr zu uns kam. Letzte Woche bekam der Kater eine Blasenentzündung. Die Dame rief mich morgens an. Sie meinte es wäre ja mein Kater und sie müßte mich informieren. Da ich zur Arbeit mußte, sagte ich zu, dass sie mit ihm zum Tierarzt fahren kann. Später präsentierte sie mir die Rechnung, die auf unseren Namen mit Adresse ausgestellt war. Sie hatte das Geld vorgestreckt. Ich gab ihr nur die Hälfte dazu, weil ich nicht einsehe, für den Kater der nicht mehr meiner ist, auch noch alles zu bezahlen. Dann fragte ich, ob sie den Kater nicht ganz übernehmen möchte, da er ja bei ihnen lebt. Ihr Mann möchte den Kater aber nicht haben!! Schließlich wäre er doch unser aller Kater. Es stand ein Sessel, ein Katzenklo und Näpfe für ihn in ihrem Haus. Ich war etwas verärgert. Dann sollte ich den Kater doch direkt mitnehmen. Ich nahm ihn mit und untersagte meinen Nachbarn den Kater weiterhin zu füttern oder in ihr Haus zu lassen.Ich versuchte ihn wieder an unser Zuhause zu gewöhnen. Doch sobald er raus kann, läuft er zu diesen Leuten. Sie sagen, sie würden ihn nicht reinlassen und nicht mehr füttern, aber das stimmt nicht. Mehrmals hab ich ihn bei ihnen abgeholt. Sie helfen mir gar nicht, dass er wieder zu uns kommt. Ich bin es jetzt wirklich leid. Ist es gesetzlich denn auch noch mein Kater? Er ist mir damals zugelaufen. Muß ich jetzt für weitere Tierarztrechnungen mitaufkommen, obwohl er nicht mehr bei uns wohnt?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ihr Ärger über das rücksichtslose Verhalten dieser Nachbarn ist gut nachvollziehbar. Leider ist Ihre Frage nicht einfach zu beantworten. Hier ist die Eigentumslage zu klären, wobei es sich um ein kompliziertes Rechtsgebiet handelt und dies letzten Endes nur ein Gericht verbindlich klären kann. Indem Sie den Kater vor vier Jahren aufgenommen haben, kann unterstellt werden, dass Sie die Halterin und Eigentümerin des Katers geworden sind. Die zu klärende Frage ist nun, ob Sie das Eigentum an die Nachbarn übertragen haben oder ob zwischen Ihnen nur eine Art Pflegeverhältnis besteht. Die Nachbarn erkennen Ihr Eigentum offensichtlich an, indem sie Sie informieren und die Rechnung auf Sie ausstellen lassen. Auch die Tatsache, dass Sie den Kater regelmäßig zurückfordern, die Nachbarn auffordern die Fütterung und Pflege des Katers zu unterlassen und sich bereit erklärten mit ihm zum Tierarzt zu fahren, zeigt, dass Sie sich für ihn bzw. für Ihr Eigentum verantwortlich fühlen. Dies alles zusammen könnte dafür sprechen, dass Sie nach wie vor die Eigentümerin sind und für die notwendigen Tierarztkosten aufkommen müssen. Zum weiteren Vorgehen gibt es verschiedenen Möglichkeiten. Entweder Sie schenken den Nachbarn den Kater, geben also Ihr Eigentum erkennbar auf. Dann dürfen Sie sich um den Kater jedoch nicht mehr kümmern. Problematisch wäre dabei, dass dies von den Nachbarn gerade nicht gewollt ist. Oder Sie pochen nun auf Ihr Eigentum und versuchen im Wege einer Unterlassungsverfügung beim Amtsgericht, den Nachbarn unmissverständlich klar zu machen, dass Sie keine weitere Eingriffe dulden. Die beste Lösung für alle Beteiligten und den Nachbarschaftsfrieden, wäre eine schriftliche einvernehmliche Vereinbarung zwischen Ihnen, die die Pflege und die Kostentragungspflichten regelt. Für eine verbindliche Einschätzung des sinnvollen weiteren Vorgehens lassen sich ausführlich anwaltlich beraten. Vielleicht reicht ja auch ein anwaltliches Schreiben um den Nachbarn den Ernst der Lage zu verdeutlichen.

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