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Wichtig!! Hund beißt Hund

von Helmut S.

Sehr geehrte Frau Fries, Schilderung des Vorfalls aus meiner Sicht.Ich kam mit meinem Hund vom Spaziergang. Nachdem ich unser Grundstück betreten und das Tor geschlossen hatte leinte ich ihn ab und begab mich in die Garage. Mein Hund bewegte sich jetzt unbeaufsichtigt auf dem Eingezäunten Grundstück.(Rangerzaun) Wenige augenblicke danach hörte ich schrei " lass ihn los , lass ihn los". Ich sprang aus der Garage um nachzusehen was da los war. Als erstes sah ich meinen Hund (der Kopf war außerhalb) und von außen hing ein weiterer Hund und zerrte am Hals von meinem Hund. Im Vorfeld muss ich noch sagen, dass vor den "lass ihn los rufen" kein provokantes knurren oder bellen gehört habe. Ich beobachtete gerade noch dass mein Hund mit Gewalt durch eine Zaunlücke gezogen wurde und jetzt mit dem halben Körber sich außerhalb des Grundstückes befand und der generische Hund immer noch reißend am Hals hing. Jetzt zögerte ich nicht mehr, kletterte über den Zaun und schlug mit der Flexi-Hundeleine dem gegnerischen Hund mit voller Wucht auf den Kopf, biss er den Fang öffnete und loslies. Mein Hund war mittlerweile ganz durch den Zaun gezogen und der Wiedersacher war in diesem moment nicht angeleint. Ob er wie behauptet vorher angeleint und aus dem Halsband geschlüpft ist kann ich in dieser Aufregung nicht Sagen. Aussage der Gegenseite: Wir sind mit unserem, an der Leine geführtem Hund auf dem Bürgersteig gelaufen als plötzlich ein Hund mit dem Kopf aus dem Grundstück gestoßen und ihrem Hund in den Schwanz gebissen habe. Erst daraufhin hätte sich ihr Hund verteidigt und zugebissen. Auf die Frage ob ihr Hund eine Verletzung habe, Antworteten alle "nein". Auch der Vater (Hundehalter) konnte keine Verletzung an seinem Hund bestätigen.Mein Hund musste unterdessen in der Tierklinik Gelnhausen unter Vollnarkose genäht und weiter versorgt werden. Mit freundlichen Grüßen Helmut

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Obwohl Sie keine konkrete Frage gestellt haben, gehe ich davon aus, dass Sie wissen möchten, ob der andere Hundehalter die entstandenen Kosten übernehmen muss. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Eine pauschale Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen. So ist wichtig zu wissen, ob die Hunde sich kannten, um welche Rassen es sich bei den beteiligten Hunde handelte um die Größenverhältnisse zu bewerten, etc. Da Sie den Vorfall nicht von Beginn an beobachtet haben, können Sie die Version der Gegenseite leider nicht widerlegen. Fragen Sie in der Nachbarschaft ob es weitere Zeugen für den Vorfall gibt. Da Ihr Hund aber unstreitig von dem anderen Hund gebissen und verletzt wurde, sollten Sie den Halter schriftlich auffordern, die Ihnen entstandenen Kosten innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen. Sollte er sich weiterhin weigern, lassen Sie sich anwaltlich beraten in welcher Höhe Ihnen ein konkreter Schadensersatzanspruch zusteht. Dies müsste zwar im Ergebnis ein Gericht beurteilen, ich vermute aber, dass Sie nicht 100 % Ihres Schadens zugesprochen bekommen würden.

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