zurück zur Übersicht Hund wird nicht zurück gegeben! 18.10.2012 von Simone Z. Ich habe folgendes Problem, mein Ex-Lebensgefährte gibt mir meinen Hund Anjo nicht mehr zurück. Ich habe mir den Hund damals als ich mit ihm in Magdeburg wohnte gekauft, auch die Kaufpapiere, sowohl die Regestrierung von Tasso läuft auf mich. Da ich vor 2 Monaten in meine Heimat zurück ging, war ausgemacht ich hole den Hund sobald ich eine Wohnung habe. Nur gibt er mir den jetzt nicht, und wie ich feststellen musste, sind meine Papiere, Impfpass, Tasso-Regestrierung und Kaufpapiere aus meinen Unterlagen entnommen worden. Was kann ich jetzt noch tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst sollten Sie Ihren Ex-Freund auffordern Ihnen den Hund unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche zurückzugeben. Zu Beweiszwecken sollten Sie dies per Brief und nicht mündlich oder per SMS machen. Sollte er sich weiterhin weigern, müssten Sie Ihn letztlich beim zuständigen Amtsgericht auf Herausgabe des Hundes verklagen. Da er jedoch im Besitz des Hundes ist, darf das Gericht aufgrund des § 1006 BGB zunächst davon ausgehen, dass es sich um sein Eigentum handelt. Sie müssten versuchen diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen und beweisen, dass es sich um Ihr Eigentum handelt und dass Sie ihm den Hund nur vorübergehend zur Pflege übergeben haben. Da Sie schreiben, dass die auf Sie ausgestellten Papiere des Hundes nicht mehr vorhanden sind, fehlen wichtige Beweismittel. Sofern der Hund bei TASSO noch auf Sie gemeldet ist, können Sie eine Registrierungsbestätigung anfordern. Falls jemand bei der Absprache, dass Sie den Hund wieder zurückholen anwesend war, könnte diese Person als Zeuge benannt werden. Zur verbindlichen Klärung der konkreten Erfolgsaussichten einer Klage und dem entsprechende Kostenrisiko, lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst sollten Sie Ihren Ex-Freund auffordern Ihnen den Hund unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche zurückzugeben. Zu Beweiszwecken sollten Sie dies per Brief und nicht mündlich oder per SMS machen. Sollte er sich weiterhin weigern, müssten Sie Ihn letztlich beim zuständigen Amtsgericht auf Herausgabe des Hundes verklagen. Da er jedoch im Besitz des Hundes ist, darf das Gericht aufgrund des § 1006 BGB zunächst davon ausgehen, dass es sich um sein Eigentum handelt. Sie müssten versuchen diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen und beweisen, dass es sich um Ihr Eigentum handelt und dass Sie ihm den Hund nur vorübergehend zur Pflege übergeben haben. Da Sie schreiben, dass die auf Sie ausgestellten Papiere des Hundes nicht mehr vorhanden sind, fehlen wichtige Beweismittel. Sofern der Hund bei TASSO noch auf Sie gemeldet ist, können Sie eine Registrierungsbestätigung anfordern. Falls jemand bei der Absprache, dass Sie den Hund wieder zurückholen anwesend war, könnte diese Person als Zeuge benannt werden. Zur verbindlichen Klärung der konkreten Erfolgsaussichten einer Klage und dem entsprechende Kostenrisiko, lassen Sie sich anwaltlich beraten.