zurück zur Übersicht hund beisst frau 23.10.2012 von Natascha B. Hallo,in meinem Fall geht es darum das mein Hund nach einer Frau geschnappt hat.Ich moechte das nicht verharmlosen,aber es war kein gezielter Angriff.Ich habe deb Hund vor kurzem uebernommen und sofort einen Termin fuer die Hundehaftpflicht gemacht was leider erst eine woche spaeter in kraft getreten ist,da der Versicjerungsvertreter keine Zeit hatte.Es geht darum dass ich am zweiten tag nach erhalten des hundes von einem Spaziergang zurueck kam.Mein Hund wa r angeleint und kurz gehalten da wir grade auf einem oeffentlichen weg kamen.Auf dem schmalen Buergersteig kam uns eine Frau entgegen mit einem dicken Schluesselbund in der Hand,mit diesem ging sie auf den hund zu in Kopfhoehe und sprach ihn an.Der Hund ist sehr aengstlich hat versucht wegzurennen was ihm nicht gelang da er ja angeleint war,schnappte dann nach der Frau die dann einen fingerkuppengrossen Kratzer an der Wade hatte der leicht geblutet hat.Auf Grund dessen verlang die Frau jezzt 100euro von mir als Schmerzensgeld obwohl sie zugab das es ihre Schuld war da man einem fremden Hund wohl nicht mit Gegenstaenden am Kopf rum spielt.Die Versicherung hatte mir zugesagt den Schaden aus Kollantsgruenden ueber die privathaftpflicht zu berechnen und ihn somit zu bezahlen.Nach wochen bekam ich jetzt einen Brief der yversicherung sie lehnen den Schaden jetzt doch ab weil die Versicherung nach dem Unfall abgeschlossen wurde.Wer kommt jetzt dafuer auf?darf die Versicherung die zusage zurueckziehen?und hat die frau wirklich ein Recht auf das geld?bitte melden sie sich so schnell es geht Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt sondern nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall müssen Sie der Dame daher Schmerzensgeld und Schadensersatz, sofern entstanden, z.B. wenn die Hose beschädigt wurde, leisten. Die Dame müsste sich allerdings meines Erachtens eine Mitschuld anrechnen lassen, die sie ja bereit eingestanden hat. Sollte die Verletze sich jedoch nicht mehr an ihre Aussage erinnern können, müssten Sie dies beweisen können, was jedoch sehr schwierig ist, wenn keine Zeugen bei dem Vorfall zugegeben waren. So ist es auch mit der Zusage Ihrer Versicherung aus Kulanzgründen den Vorfall zu regulieren. Sofern Sie diese Zusage nur mündlich erhalten haben, wird die Versicherung diese Aussage mit Sicherheit weiterhin bestreiten und Sie werden die Kosten leider selbst tragen müssen. Versuchen Sie nochmals mit dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin zu sprechen, die Ihnen die Zahlung aus Kulanz zugesagt hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt sondern nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall müssen Sie der Dame daher Schmerzensgeld und Schadensersatz, sofern entstanden, z.B. wenn die Hose beschädigt wurde, leisten. Die Dame müsste sich allerdings meines Erachtens eine Mitschuld anrechnen lassen, die sie ja bereit eingestanden hat. Sollte die Verletze sich jedoch nicht mehr an ihre Aussage erinnern können, müssten Sie dies beweisen können, was jedoch sehr schwierig ist, wenn keine Zeugen bei dem Vorfall zugegeben waren. So ist es auch mit der Zusage Ihrer Versicherung aus Kulanzgründen den Vorfall zu regulieren. Sofern Sie diese Zusage nur mündlich erhalten haben, wird die Versicherung diese Aussage mit Sicherheit weiterhin bestreiten und Sie werden die Kosten leider selbst tragen müssen. Versuchen Sie nochmals mit dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin zu sprechen, die Ihnen die Zahlung aus Kulanz zugesagt hat.