zurück zur Übersicht eigenmächtige Euthanasie 24.10.2012 von Tina S. Sehr geehrte Frau Fries, meine Arbeitskolegin erwarb vor drei Jahren eine Katze von einer Katzenhilfe mit Schutzvertrag(leider nicht vorhanden).Die nun neunjährige Katze fraß schlecht und wurde vor kurzem tierärzlich untersucht.Die Diagnose war eine Enzündung im Körper und nach einer Antibiotikakur war das Tier wieder gesund.Eine nicht mehr wohlwollende Arbeitskollegin bekam das Tier zu Gesicht .Sie erzählte auf der Arbeit dass man das Tier verhungern lassen würde usw.. Genau zwei Tage später kam `zufällig` die Katzenhilfe vorbei und frug ob sie die Katze mal zum Durchcheken in die Tierklinik bringen dürfe.Leider bejahte dies meine Kollegin,in naiver Erwartung einer zweiten Arztmeinung. Sie erkundigte sich nach zwei Tagen in der Klinik nach der Katze und machte auch klar das es sich um ihre Katze handelt.Die Ärztin versicherte, nach Blutbild und Ultraschall, Katze gesund!Sie päppeln sie nur noch ein bischen auf. Nach 48 Stunden kam aber ein Anruf durch die K-Hilfe das Tier mußte durch eine Ärtzin der Klinik eingeschläfert werden! ??? Telefonat beendet.Nun findet die Klinik keinen Eintrag der Euthanasie (kann eventuell,wenn auch ungewöhnlich, unter anderem Namen der K-Hilfe gespeichert sein, Gespräch mit denen steht noch aus).Unsere Vermutung ist aber dass das Tier noch lebt und sie es einfach nicht mehr zurückgeben wollen.Unsere Fragen: 1. Falls irgendwelche Vernachlässigungsklausen im Vertrag standen sind diese nach drei Jahren noch gültig? Wer entscheidet darüber was Vernachlässigung ist? 2. Hatte jemand, außer meiner Kollegin das Recht das Tier einzuschläfern ohne Benach- richtigung?Telefonnummer war allen bekannt 3. Haben wir ein Recht auf Nachweis der Euthanasie? 4. Falls Nachweis nicht erbracht, werden Kosten eines Rechtsanwalts zwecks Klärung über den Verbleib des Tieres durch die Rechtsschutzversicherung übernommen? Vielen Dank für Ihre Hilfe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Vermutung, dass die Katze eventuell noch lebt und nur nicht mehr an Ihre Freundin herausgegeben werden soll, ist nicht ganz abwegig. Um Ihre Fragen nach der Rechtmäßigkeit einer Euthansierung, der Benachrichtigung und der Nachweispflicht muss zunächst die Eigentumslage verbindlich geklärt werden und hierfür müsste unbedingt der Schutzvertrag eingesehen und geprüft werden. In der Regel behalten Tierschutzvereine sich das Eigentum an den vermittelten Tieren vor, daher gehe ich davon aus, dass dies auch in diesem Vertrag so sein wird. Des Weiteren sind dort auch Klausel hinsichtlich einer notwendigen Euthansierung und der Rücktrittsmöglichkeit bei nicht artgerechter Haltung des Tieres zu finden. Der Eigentümer kann –im Rahmen des Tierschutzgesetzes- über sein Eigentum frei verfügen. Ob die Eigentumsklausel in Tierschutzverträgen wirksam ist, ist rechtlich umstritten. Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die die Wirksamkeit der Klausel annehmen und andere Urteile, die einen Tierschutzvertrag als Kaufvertrag ansehen. Nach dieser Ansicht geht das Eigentum auf den neuen Halter über. Hier kommt erschwerend hinzu, dass Ihre Freundin die Katze der Tierhilfe freiwillig zurückgegeben hat und so eventuell in einen Rücktritt des Vereins vom Vertrag zugestimmt hat. Ihre Bekannte sollte sich daher anwaltlich beraten und gegebenenfalls auch vertreten lassen, um zu erfahren, ob die Katze tatsächlich eingeschläfert wurde. Ob eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt, hängt von den Vertragsbedingungen des konkreten Vertrags ab und einer möglichen Selbstbeteiligung. Ein Anruf bei der Versicherung wird diese Frage schnell klären können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Vermutung, dass die Katze eventuell noch lebt und nur nicht mehr an Ihre Freundin herausgegeben werden soll, ist nicht ganz abwegig. Um Ihre Fragen nach der Rechtmäßigkeit einer Euthansierung, der Benachrichtigung und der Nachweispflicht muss zunächst die Eigentumslage verbindlich geklärt werden und hierfür müsste unbedingt der Schutzvertrag eingesehen und geprüft werden. In der Regel behalten Tierschutzvereine sich das Eigentum an den vermittelten Tieren vor, daher gehe ich davon aus, dass dies auch in diesem Vertrag so sein wird. Des Weiteren sind dort auch Klausel hinsichtlich einer notwendigen Euthansierung und der Rücktrittsmöglichkeit bei nicht artgerechter Haltung des Tieres zu finden. Der Eigentümer kann –im Rahmen des Tierschutzgesetzes- über sein Eigentum frei verfügen. Ob die Eigentumsklausel in Tierschutzverträgen wirksam ist, ist rechtlich umstritten. Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die die Wirksamkeit der Klausel annehmen und andere Urteile, die einen Tierschutzvertrag als Kaufvertrag ansehen. Nach dieser Ansicht geht das Eigentum auf den neuen Halter über. Hier kommt erschwerend hinzu, dass Ihre Freundin die Katze der Tierhilfe freiwillig zurückgegeben hat und so eventuell in einen Rücktritt des Vereins vom Vertrag zugestimmt hat. Ihre Bekannte sollte sich daher anwaltlich beraten und gegebenenfalls auch vertreten lassen, um zu erfahren, ob die Katze tatsächlich eingeschläfert wurde. Ob eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt, hängt von den Vertragsbedingungen des konkreten Vertrags ab und einer möglichen Selbstbeteiligung. Ein Anruf bei der Versicherung wird diese Frage schnell klären können.