zurück zur Übersicht Spendensammlung 25.10.2012 von Marion R. Hallo Frau Fries, ich möchte durch eine private Spendensammlung eine Tierarztpraxis in Süditalien unterstützen. Wie sieht die rechtliche Lage hierfür aus, da dies eine rein private Aktion von mir aus werden soll. Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung? Geplant sind sowohl die Sammlung von Geld- und auch Sachspenden. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Marion R. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich ist die Sammlung von Sach- und Geldspenden für einen bestimmten Zweck nicht verboten. Sie müssen jedoch den Zweck immer ehrlich angeben, andernfalls könnte es sich um einen strafbaren Betrug handeln. Auch müssen Sie die Spender darauf hinweisen, dass Sie als Privatperson keine Spendenquittungen ausstellen können, die die Spender bei der Einkommenssteuer geltend machen können. Sollten Sie öffentlich um Spenden werben, also z.B. mit einer Sammelbüchse in der Fußgängerzone gibt es verschiedenen einzuhaltende Vorschriften, z.B. brauchen Sie eine Sammlungsgenehmigung der jeweiligen Stadt, eine Sammelliste und eine verplombte Sammelbüchse. Für Ihre eigene Steuererklärung müsste geprüft werden, ob es sich um Schenkungen handelt, die der Schenkungsteuer unterliegen. Wenn Sie eine wie auch immer geartete Gegenleistung für die Spenden anbieten, könnte die Spenden zu Ihren steuerpflichtigen Einkünften zählen. Für eine detaillierte Beratung sollten Sie sich an einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Steuerrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich ist die Sammlung von Sach- und Geldspenden für einen bestimmten Zweck nicht verboten. Sie müssen jedoch den Zweck immer ehrlich angeben, andernfalls könnte es sich um einen strafbaren Betrug handeln. Auch müssen Sie die Spender darauf hinweisen, dass Sie als Privatperson keine Spendenquittungen ausstellen können, die die Spender bei der Einkommenssteuer geltend machen können. Sollten Sie öffentlich um Spenden werben, also z.B. mit einer Sammelbüchse in der Fußgängerzone gibt es verschiedenen einzuhaltende Vorschriften, z.B. brauchen Sie eine Sammlungsgenehmigung der jeweiligen Stadt, eine Sammelliste und eine verplombte Sammelbüchse. Für Ihre eigene Steuererklärung müsste geprüft werden, ob es sich um Schenkungen handelt, die der Schenkungsteuer unterliegen. Wenn Sie eine wie auch immer geartete Gegenleistung für die Spenden anbieten, könnte die Spenden zu Ihren steuerpflichtigen Einkünften zählen. Für eine detaillierte Beratung sollten Sie sich an einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Steuerrecht wenden.