zurück zur Übersicht Katze wird nicht herrausgegeben 25.10.2012 von Julia E. Mein Kater Tim ist seit dem 16.6. vermisst und jetzt wieder gefunden. Der Mann der ihn jetzt hat weigert sich uns seine Adresse zu geben und/ oder das Tier heraus zugeben. Dieser Mann wohnt scheinbar in Frankreich. Was nun? Bitte helfen Sie mir. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn es sich nachweislich um Ihren Kater handelt und der Finder kein Recht zum Besitz hat, begeht er nach deutschem Recht eine strafbare Fundunterschlagung. Da Sie offensichtlich den Namen des Finders und dessen Aufenthaltsort kennen, könnten Sie bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten und über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht fordern, um an die Adresse des Finders zu gelangen. Der Finder kann dann schriftlich aufgefordert werden, Ihnen Ihren Kater, also Ihr Eigentum herauszugeben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn es sich nachweislich um Ihren Kater handelt und der Finder kein Recht zum Besitz hat, begeht er nach deutschem Recht eine strafbare Fundunterschlagung. Da Sie offensichtlich den Namen des Finders und dessen Aufenthaltsort kennen, könnten Sie bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten und über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht fordern, um an die Adresse des Finders zu gelangen. Der Finder kann dann schriftlich aufgefordert werden, Ihnen Ihren Kater, also Ihr Eigentum herauszugeben.