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Ärger mit Nachbar wegen Freigänger

von Melanie K.

Hallo Frau Fries, heute abend, ich wollte gerade ins Haus gehen, kam ein Nachbar der einige Grundstücke weiter wohnt und beschwerte sich, ich solle dafür Sorge tragen, dass mein Kater Cinnamon (ein Freigänger) nicht auf seiner Terasse/Garage läuft, da er gerne jederzeit und ungehindert Fenster und Türen geöffnet haben möchte. Zudem würde Cinnammon auch Vögel jagen und wäre hinter allem her, was sich bewegt (nun ja, er ist eine Katze). Auf meine Frage, ob Cinnamon schon im Haus war, meinte er "ja eben beinahe, als ich kam, ist er weggelaufen". Ich habe dem Nachbarn erklärt, dass ich dem Kater nicht sagen kann, wo er laufen darf oder nicht, dass das also schwierig wäre. Ich fragte, wann er denn in der Regel die Fenster auf habe, so dass ich den Kater dann eben rauslasse wenn alles zu ist. Aber darauf ging der Nachbar nicht ein, ich könne Cinnamon ja im Haus lassen und es sei mein Problem, wenn er das Haus zerlegt. Ich habe das Gefühl, dass Cinnamon zwar auf der Terasse und auf dem Garagendach, aber noch nicht im Haus war (wobei ich das auch nicht ausschließen möchte), allerdings kann ich nachvollziehen, dass der Nachbar keine Katze im Haus/Garten haben möchte. Eine zufriedenstellende Lösug für beide Seiten fältl mir gerade leider nicht ein, allerdings habe ich die Befürchtung, dass der Nachbar Cinnamon etwas antun könnte, wenn er ihn im Garten sieht. Gesagt hat er nichts, aber ausschließen würde ich nichts. Meine Frage nun, wie es rechtlich aussieht ? Vielen Dank und Grüße Melanie K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHR Kater ist, der Anlass des Ärgers ist. Versuchen Sie unbedingt die Situation friedlich zu lösen, um zu vermeiden, dass Ihr Nachbar sich vor lauter Ärger tatsächlich dazu hinreißen lässt, dem Kater zu schaden. Dass es verboten ist, Tieren grundlos zu schaden oder sie aus Ärger über das Betreten des Grundstück zu töten, ist selbstverständlich, schützt ihn jedoch rein tatsächlich nicht vor einem Übergriff. Eine konkreten Lösungsvorschlag wie Sie den Kater davon abhalten das Grundstück oder die Wohnung des Nachbarn zu betreten, habe ich leider nicht.

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