zurück zur Übersicht Pachtgarten und Mietswohnung 29.10.2012 von Manuela K. Guten Tag, Mein Mann und ich haben einen Pachtgarten gemietet seit DDR Zeiten und haben auch noch Klientiere neben unseren Hund Mauzi. Seit Jahren steigen bestimmte Gartenfreunde über den Zaun und betreten unseren Garten und verbiegen die Zäune bewußt,daß unser Hund die Chance hätte darüberzuspringen.Wie können wir uns wehren,daß der Verein dieses zu unterlasen hat?Wir haben uns im letzten Jahr einen Anwalt genommen.Unsere Dekoration wurde manipuliert,unseren Garten wurde vergiftet stellenweise und habe eine einsweilige Verfügung zum Schutz unsere Tiere bekommen auf Grund eines unrechten Hausverbotes und mein Mann im Krankenhaus für 6 Wochen lag.Wie können wir uns schützen vor solche Atacken,daß unseren Hund und Kleintiere nicht gefährtet werden weiterhin? Seit Monaten machen uns Nachbaren im Mietsblock die Hölle heiss,dass schon anonyme Anrufe bekomme,dass unser Hund laut wäre,dabei ist er ein friedlicher Labrador Mix.Wie können wir uns wehren? Mit freundlichen Grüßen Manuela Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Sie seit Jahren Ärger mit diesen Personen haben und auch bereits mit Hilfe eines Anwaltes gerichtlich tätig geworden sind, ist es leider sehr schwierig ohne den genauen Sachverhalt und den konkreten Inhalt der einstweiligen Verfügungen zu kennen, eine Einschätzung abzugeben. Ich gehe davon aus, dass Sie es sich dabei um Unterlassungsverfügung mit einer Androhung von Strafzahlung handelt, falls gegen diese Verfügung verstoßen wird. Wenn Sie einen Verstoß nachweisen können, könnten Sie das dort vorgesehene Ordnungsgeld geltend machen. Um Fragen zu Vereinsangelegenheiten beantworten zu können, müsste zudem auch in die Satzung des Vereins Einblick genommen werden. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder, falls sich von diesem nicht mehr vertreten werden, an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Sie seit Jahren Ärger mit diesen Personen haben und auch bereits mit Hilfe eines Anwaltes gerichtlich tätig geworden sind, ist es leider sehr schwierig ohne den genauen Sachverhalt und den konkreten Inhalt der einstweiligen Verfügungen zu kennen, eine Einschätzung abzugeben. Ich gehe davon aus, dass Sie es sich dabei um Unterlassungsverfügung mit einer Androhung von Strafzahlung handelt, falls gegen diese Verfügung verstoßen wird. Wenn Sie einen Verstoß nachweisen können, könnten Sie das dort vorgesehene Ordnungsgeld geltend machen. Um Fragen zu Vereinsangelegenheiten beantworten zu können, müsste zudem auch in die Satzung des Vereins Einblick genommen werden. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder, falls sich von diesem nicht mehr vertreten werden, an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.