zurück zur Übersicht Katzen von benachbartem Bauernhof 05.11.2012 von Maria K. Hallo Frau Fries, ich wohne in einem kleinen Dorf neben einem Bauernhof mit sehr vielen Katzen. Da keine der Katzen kastriert ist, vermehren sie sich sehr schnell. Die Besitzerin des Bauernhofs kümmert sich nicht um die Tiere, sie laufen draußen rum und verteilen ihre Tretminen überall auf unserem Grundstück und auch in unserer Scheune/Garage. Die Besitzerin ist nicht damit einverstanden, dass ich die Katzenhilfe einschalte damit die Tiere wenigstens kastriert werden und sich nicht mehr so rasant vermehren. Sie möchte das nicht, da die Katzen ihren Bauernhof von Mäusen und Ratten freihalten. Außerdem füttert sie sie nicht, das macht unsere Mieterin, wodurch die Katzen natürlich noch häufiger auf unserem Grundstück sind und alles verschmutzen. (Nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen ein bisschen Katzendreck, aber mittlerweile sind es einfach zu viele und es kommen ständig neue hinzu.) Kann ich die Katzenhilfe ohne das Einverständnis unserer Nachbarin einschalten bzw. was kann ich tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da dieses beschriebene Verhalten der Besitzerin leider weit verbreitet ist und führt in vielen Städten zu Katzenschwemmen, weshalb mittlerweile viele Städte und Gemeinden (insbesondere in NRW und Niedersachsen) dem Vorbild der Stadt Paderborn gefolgt sind und eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in ihre Kommunalverordnungen aufgenommen haben. Da Sie leider nicht schreiben in welcher Stadt Sie leben, versuchen Sie im Internet oder durch einen Anruf bei Ihrem Ordnungsamt zu erfahren, ob auch in Ihrer Stadt eine Kastrationspflicht gilt. Für diesen Fall könnten die Behörden bereits aus diesem Grunde tätig werden. Des Weiteren ist dies keine artgerechte Haltung und kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sein. Sie können sich also –auch ohne das Einverständnis der Besitzerin- an die Katzenhilfe wenden und auch an das zuständige Ordnungs- und Veterinäramt wenden, den Fall dort schildern und um Einleitung geeigneter Maßnahmen bitten. Auflagen etc. dürften jedoch nur die Behörden erlassen, die Katzenhilfe, die wahrscheinlich als eingetragener Verein organisiert ist, kann nicht ohne das Einverständnis der Besitzerin die Katzen eigenmächtig kastrieren lassen. Vielleicht hilft aber bereits eine Aufklärung durch einen Dritten, die Besitzerin zur Vernunft zu bringen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da dieses beschriebene Verhalten der Besitzerin leider weit verbreitet ist und führt in vielen Städten zu Katzenschwemmen, weshalb mittlerweile viele Städte und Gemeinden (insbesondere in NRW und Niedersachsen) dem Vorbild der Stadt Paderborn gefolgt sind und eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in ihre Kommunalverordnungen aufgenommen haben. Da Sie leider nicht schreiben in welcher Stadt Sie leben, versuchen Sie im Internet oder durch einen Anruf bei Ihrem Ordnungsamt zu erfahren, ob auch in Ihrer Stadt eine Kastrationspflicht gilt. Für diesen Fall könnten die Behörden bereits aus diesem Grunde tätig werden. Des Weiteren ist dies keine artgerechte Haltung und kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sein. Sie können sich also –auch ohne das Einverständnis der Besitzerin- an die Katzenhilfe wenden und auch an das zuständige Ordnungs- und Veterinäramt wenden, den Fall dort schildern und um Einleitung geeigneter Maßnahmen bitten. Auflagen etc. dürften jedoch nur die Behörden erlassen, die Katzenhilfe, die wahrscheinlich als eingetragener Verein organisiert ist, kann nicht ohne das Einverständnis der Besitzerin die Katzen eigenmächtig kastrieren lassen. Vielleicht hilft aber bereits eine Aufklärung durch einen Dritten, die Besitzerin zur Vernunft zu bringen.