zurück zur Übersicht Yorkshire-Terrier in Mietwohnung 29.09.2009 von Kerstin P. Guten Tag Frau Fries. Habe Ihre Info zum Thema Hundehaltung in Mietwohnung gelesen und habe trotzdem noch eine Frage. Was ist mit einem Yorkshireterrier? Im Internet habe ich mehrere Infos( auch gerichtliche)gefunden in denen Yorkies als Kleintiere laufen und somit erlaubt sind. Meine Vermieter haben noch nichts gesagt, mir wurde nur gesagt, dass sie den Hund von meinem Nachbarn(über mir) nicht unbedingt wollten. Dazu gesagt ist es ein großer ( glaube Labrador). Was ist jetzt mit meinem Hund? Er ist 19 Wochen und bleibt ein kleiner Yorkie mit ca 20 cm. Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bisher gibt es einige Urteile, die besagen, dass Yorkshire-Terrier im Mietrecht wie Kleintiere zu behandeln sind, da durch ihr leises, heiseres Krächzen niemand gestört wird. Daher dürfe die Haltung dieser Hunde nicht vom Vermieter verboten werden. Um einen möglichen Streit mit dem Vermieter zu vermeiden, sollte das Thema Hundehaltung eigentlich immer vor der Anschaffung eines Hundes abgeklärt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bisher gibt es einige Urteile, die besagen, dass Yorkshire-Terrier im Mietrecht wie Kleintiere zu behandeln sind, da durch ihr leises, heiseres Krächzen niemand gestört wird. Daher dürfe die Haltung dieser Hunde nicht vom Vermieter verboten werden. Um einen möglichen Streit mit dem Vermieter zu vermeiden, sollte das Thema Hundehaltung eigentlich immer vor der Anschaffung eines Hundes abgeklärt werden.