zurück zur Übersicht Verkäufer will Hund zurück 09.11.2012 von Ann-Christin W. Hallo, ich habe einn Welpen gekauft und die Vorbesitzer wollen den Chip nicht ändern, sie wollen mir den Hund wegnehmen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl Sie keine konkrete Frage formuliert haben, gehe ich davon aus, dass Sie wissen möchten, ob die Verkäufer Ihnen den Hund weg nehmen können. Leider ist Ihre Schilderung zu knapp bemessen, um dies beurteilen zu können. Wenn Sie einen wirksamen Kaufvertrag mit den Verkäufern geschlossen und den Kaufpreis vollständig bezahlt haben, könnten die Verkäufer den Hund nur dann zurückfordern, wenn diese vom Kaufvertrag zurücktreten können. Wenn also z.B. in dem Kaufvertrag geregelt ist, dass der Hund bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäufer steht und Sie die den Kaufpreis nicht vollständig bezahlen, dann könnten die Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten und den Hund heraus verlangen. Hier müsste daher zunächst der gesamte Sachverhalt, sprich der Kaufvertrag und die bestehenden Absprachen zwischen Ihnen und insbesondere aus welchem Grund die Verkäufer den Hund zurück möchten, bekannt und überprüft werden, um zu beurteilen, ob den Verkäufern ein Herausgabeanspruch überhaupt zusteht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl Sie keine konkrete Frage formuliert haben, gehe ich davon aus, dass Sie wissen möchten, ob die Verkäufer Ihnen den Hund weg nehmen können. Leider ist Ihre Schilderung zu knapp bemessen, um dies beurteilen zu können. Wenn Sie einen wirksamen Kaufvertrag mit den Verkäufern geschlossen und den Kaufpreis vollständig bezahlt haben, könnten die Verkäufer den Hund nur dann zurückfordern, wenn diese vom Kaufvertrag zurücktreten können. Wenn also z.B. in dem Kaufvertrag geregelt ist, dass der Hund bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäufer steht und Sie die den Kaufpreis nicht vollständig bezahlen, dann könnten die Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten und den Hund heraus verlangen. Hier müsste daher zunächst der gesamte Sachverhalt, sprich der Kaufvertrag und die bestehenden Absprachen zwischen Ihnen und insbesondere aus welchem Grund die Verkäufer den Hund zurück möchten, bekannt und überprüft werden, um zu beurteilen, ob den Verkäufern ein Herausgabeanspruch überhaupt zusteht.