zurück zur Übersicht Hund wird unterschlagen 11.11.2012 von Tina S. Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Ich habe mir letztes Jahr einen Hund gekauft von privat und leider ohne Schutzvertrag. Er war auf meinem Namen gemeldet, die Hundehaftpflicht und bei Tasso läuft er auf meinem Namen. Ich bin einige zeit später zu meinem Freund gezogen, der immer sagte, dass es mein Hund ist und er weder die Verantwortung noch die Kosten übernehmen will für einen Hund. Nach vielen Streiterein hat er mich eines Tages rausgeworfen und gesagt, dass er den Hund behält und hat mir die Ummeldung unter die Nase gehalten die ich unterschreiben sollte. Da die Situation zu eskalieren drohte, habe ich unterschrieben. Ich bin mitlerweile ausgezogen und wir wollten uns darauf einigen, dass wir unseren Hund abwechselnd haben. Er stellt sich quer und ich bekomme ihn nicht bzw. erpresst mich damit, dass ich ihn nur sehen darf, wenn wir zusammenbleiben. Das klingt alles wie ein schlechter Scherz, ist aber leider wahr. ich vermisse meinen Hund und möchte ihn bei mir haben. Kann ich irgendetwas tun ? Mit freundlichen Grüßen Tina Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ihre bisher praktizierte Regelung eines geteilten “Sorgerecht bzw. Umgangsrecht“ für den Hund wie bei Kindern, ist im Gesetz jedenfalls nicht geregelt und kann daher bei Streit hierüber nicht per Gerichtsurteil erstritten werden. Fordern Sie Ihren Exfreund schriftlich auf, Ihnen Ihren Hund unverzüglich herauszugeben. Sollte er sich weiterhin weigern, müssen Sie ihn letztlich auf Herausgabe des Hundes verklagen. Das Gericht muss dann die Eigentumslage klären und wird dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung, entscheiden. Dass Sie ursprünglich die Eigentümerin des Hundes waren, erscheint hier unstreitig. Problematisch sind jedoch die Tatsachen, dass er den Hund in seinem Besitz hat und Sie ihm eine “Ummeldung“ unterschrieben haben und unklar ist, was genau Sie unterschrieben haben. Zu prüfen wäre, ob Sie diese Erklärung anfechten könnten, da sie diese unter Zwang unterschrieben haben. Eine fundierte Prüfung der Eigentumsverhältnisse ist an dieser Stelle nicht möglich. Bevor Sie ein Gericht einschalten, sollten sich daher anwaltlich über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ihre bisher praktizierte Regelung eines geteilten “Sorgerecht bzw. Umgangsrecht“ für den Hund wie bei Kindern, ist im Gesetz jedenfalls nicht geregelt und kann daher bei Streit hierüber nicht per Gerichtsurteil erstritten werden. Fordern Sie Ihren Exfreund schriftlich auf, Ihnen Ihren Hund unverzüglich herauszugeben. Sollte er sich weiterhin weigern, müssen Sie ihn letztlich auf Herausgabe des Hundes verklagen. Das Gericht muss dann die Eigentumslage klären und wird dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung, entscheiden. Dass Sie ursprünglich die Eigentümerin des Hundes waren, erscheint hier unstreitig. Problematisch sind jedoch die Tatsachen, dass er den Hund in seinem Besitz hat und Sie ihm eine “Ummeldung“ unterschrieben haben und unklar ist, was genau Sie unterschrieben haben. Zu prüfen wäre, ob Sie diese Erklärung anfechten könnten, da sie diese unter Zwang unterschrieben haben. Eine fundierte Prüfung der Eigentumsverhältnisse ist an dieser Stelle nicht möglich. Bevor Sie ein Gericht einschalten, sollten sich daher anwaltlich über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko beraten lassen.