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Entlaufener Kater

von Herbert S.

Sehr geehrte Frau Fries, zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage.Am 01.10.2012 kam unser Kater 2 Jahre alt nicht wie gewohnt am Abend nach Hause zum essen.Am 02.10.2012 starteten wir eine Suchaktion mit Plakaten und Flyer, zudem wurde er in allen Internetforen als vermisst gemeldet.Unser Kater war mit einem Chip bei Tasso regestriert.Am 07.10.12 erhielten wir einen Anruf von einem jungen Mann der uns mitteilte das seine Mutter eine Katze auf dem die Beschreibung (Bild) passen würde, gefunden hat.Die Katze wär in einem schlechten Zustand und wurde an eine Bekannte weiter gegeben. Die Telefonnummer der Bekannten wollte er jedoch nicht nennen und versprach sich wieder zu Melden. Dies geschah jedoch nicht. Am Dienstag den 13.11.12 erhielten wir einen Anruf von einem kleinen Mädchen mit der Information das eine Katze auf der die Beschreibung passt sich hier aufhält. Ich bin dann sofort dahin gefahren und stellte fest, dass es unser Simba ist und holte ihn wieder nach Hause.Am 14.11.12 wurde er von unserer Tierärztin untersucht. Bei der Untersuchung wurde festgestellt das der Chip nicht mehr funktunierte oder entfernt wurde.Zudem wurde ein neue Tätowierung in den Ohren angebracht. Ich gehe davon aus, dass unser Kater die erste Woche irgendwo eingesperrt war und dann in einem schlechtem Zustand aufgenommen wurde. Meine Frage: Wie sind die Besitzansprüche jetzt in diesem Fall und wie kann ich beweisen das es unser Kater ist. Wie geht man mit der neuen Regestrierung um. Die enstandenen Kosten würden wir sofort übernehmen sind jedoch nicht sicher, ob die Besitzansprüche dann von jemand anderem gestellt werden. Wir sind froh das unseren Kater wieder da ist und werden ihn nicht wieder abgeben. Vielen Dank für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen Herbert

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich gehe davon, aus dass Sie trotz des nicht gefundenem bzw. nicht funktionierenden Transponder Ihren Kater einwandfrei wiedererkannt haben. Da Sie der Eigentümer des Katers sind, haben Sie ihr Eigentum an ihm weder dadurch verloren, dass er Ihnen unfreiwillig entlaufen ist, noch durch die Tätowierung durch einen Dritten. Zwar gibt es für Finder von Fundtieren die gesetzliche Möglichkeit Eigentümer des Fundtieres zu werden. Hierzu bedarf es jedoch zunächst einer ordnungsgemäßen Fundmeldung bei der zuständigen Behörde durch den Finder. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt das Tier als “Fundtier“ im Sinne des BGB und es läuft die sechsmonatige Wartefrist, in der der rechtmäßige Eigentümer ausfindig gemacht werden kann. Nach Ablauf der Frist kann der Finder dann Eigentümer werden. Da es sich hier um einen Zeitraum von zwei Wochen handelt, ist dies unproblematisch nicht gegeben. Sollten die Leute, die den Kater aufgenommen und eigenmächtig haben tätowieren lassen, sich tatsächlich bei Ihnen melden und den Kater herausfordern, sollten Sie dies mit dem Verweis auf Ihr Eigentum verweigern. Da Sie in der guten Ausgangsposition sind den Kater bei sich zu haben, müssten die Leute Sie im Zweifel auf Herausgabe verklagen und müssten dafür beweisen, dass sie Eigentümer geworden sind. Aus Ihrer Schilderung wird ihnen das nicht gelingen. Sobald Sie dem Kater wieder Freigang gewähren und die Leute in zu sich nehmen, wendet sich das Blatt und Sie müssten klagen und Ihrerseits Ihr Eigentum nachweisen. Ob dies jedoch zu Gunsten Ihres Tieres ist, sofern er an seinen regelmäßigen Freigang gewöhnt ist, müssen Sie abwägen.

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