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Kann ich mein Eigentumsrecht vom Hund an den Tierschutzverein abtreten?

von Laura H.

Sehr geehrte Frau Fries, der Sachverhalt legt sich so dar das mein Hund im Februar diesen Jahres gebissen hat.Vom Ordnungsamt gibt es die Auflagen Maulkorb und Leinenpflicht.Er war jetz ein halbes Jahr beim Hundetrainer da er erst im August 2 Jahre alt geworden is.Nun hatten wir am 27.10. den Wesenstest und er hat ihn nicht bestanden.Jetz is die Frage ob es möglich is das ich das Eigentumsrecht vom Hund an den Tierschutzverein abtreten kann?? Er würde sonst vom Ordnungsamt eingezogen werden und mir wurde mittgeteilt das es sehr kostenpflichtig wird,da er ja grad mal 2 Jahre alt ist.Ist dieses möglich?? Mit freundlichen Grüßen Laura H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich unterstelle, dass Sie die alleinige Eigentümerin des Hundes sind. Daher können Sie ihn nach freiem Willen verkaufen, verschenken oder eben an einen Tierschutzverein übereignen. Sofern Ihnen der Hund nicht allein gehört, müssen Sie natürlich hierzu vorab die Einwilligung des Miteigentümers einholen. Sollten Sie den Hund tatsächlich abgeben, müssen Sie die neuen Eigentümer über den bisherigen Beißvorfall und die Auflagen und die gesamten Umstände ehrlich aufklären. Des Weiteren hat die Behörde Ihnen sehr wahrscheinlich auch aufgegeben, einen Eigentumswechsel dort zu melden.

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