zurück zur Übersicht wichtig bitte helfen 18.11.2012 von sandra w. Habe gestern meinem hund verkauft allerdings mich gestern abend umentschieden und direkt den leuten geschrieben das ich den hund doch wieder möchte da er zur familie gehört und mein 5 jähriger sohn ist auch nur am weinen weil der hund weg ist.. es war ein riesen fehler den ich sehr bereue... die leute schreiben immer tut mir leid ich verstehe das ja aber wir behalten den hund jetzt haben ihn ins herz geschlossen ect han ich noch rechte am hund? kann ich ihn zurück holen? ohne schriftlichen kaufvertrag Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen (auch mündlichen) Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Um zu klären, ob Sie den Hund dennoch eventuell zurückfordern könnten, müsste zunächst der mündlich geschlossene Vertrag überprüft werden und es müsste geprüft werden, ob ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht vorgesehen ist, ob der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, ob ein Eigentumsvorbehalt oder eine Rücknahme des Hundes vereinbart wurde etc. Erst dann kann beurteilt werden, ob es eine realistische Chance gibt, dass Sie den Hund zurückholen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen (auch mündlichen) Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Um zu klären, ob Sie den Hund dennoch eventuell zurückfordern könnten, müsste zunächst der mündlich geschlossene Vertrag überprüft werden und es müsste geprüft werden, ob ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht vorgesehen ist, ob der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, ob ein Eigentumsvorbehalt oder eine Rücknahme des Hundes vereinbart wurde etc. Erst dann kann beurteilt werden, ob es eine realistische Chance gibt, dass Sie den Hund zurückholen können.