zurück zur Übersicht Ct.bei Lilly, angeblich geb.10.2.2008 23.11.2012 von Siegfried O. Wir haben unseren Yorkie " Lilly" im Dezember 2009 gekauft. Die vorherige Halterin hat uns- trotz mehrfacher Anrufe und Schreiben - nicht die versprochenen Papiere gesandt.- Die CT-Untersuchung am 22.11.12 in der Tierklinik Duisburg ergab,daß Lilly einen angeborenen Wasserkopf hat. Können wir noch die vorherige Halterin Regress Ansprüche geltent machen? Danke für Ihre Nachricht.M.f.G. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um mögliche Regressansprüche gegen die Verkäuferin überhaupt prüfen zu können, müsste zunächst der geschlossene Kaufvertrag eingesehen und geprüft werden. Des Weiteren muss der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Wichtig zu wissen ist z.B. handelte es sich bei der Verkäuferin auch um die Züchterin der Hündin oder hat diese den Hund von einem Dritten gekauft, handelt es sich bei der Verkäuferin um eine Privatperson, wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, was wurde Ihnen zu möglichen Krankheiten der Hündin vor dem Kauf gesagt, etc. Sie könnten zunächst die Verkäuferin schriftlich auffordern, Ihnen innerhalb von 14 Tagen die entstandenen Tierarztkosten zu erstatten und Ihnen die Papiere der Hündin herauszugeben. Falls Sie dies bereits erfolglos versucht haben, sollten Sie den Vertrag und mögliche Ansprüche ausführlich anwaltlich prüfen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Gefahr besteht, dass mögliche Ansprüche am 31.12.2012, mithin in 5 Wochen verjähren könnten! Wenden Sie sich daher zeitnah an einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um mögliche Regressansprüche gegen die Verkäuferin überhaupt prüfen zu können, müsste zunächst der geschlossene Kaufvertrag eingesehen und geprüft werden. Des Weiteren muss der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Wichtig zu wissen ist z.B. handelte es sich bei der Verkäuferin auch um die Züchterin der Hündin oder hat diese den Hund von einem Dritten gekauft, handelt es sich bei der Verkäuferin um eine Privatperson, wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, was wurde Ihnen zu möglichen Krankheiten der Hündin vor dem Kauf gesagt, etc. Sie könnten zunächst die Verkäuferin schriftlich auffordern, Ihnen innerhalb von 14 Tagen die entstandenen Tierarztkosten zu erstatten und Ihnen die Papiere der Hündin herauszugeben. Falls Sie dies bereits erfolglos versucht haben, sollten Sie den Vertrag und mögliche Ansprüche ausführlich anwaltlich prüfen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Gefahr besteht, dass mögliche Ansprüche am 31.12.2012, mithin in 5 Wochen verjähren könnten! Wenden Sie sich daher zeitnah an einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin.