zurück zur Übersicht Hund angefahren - tot 27.11.2012 von Martina S. Mein Hund wurde von einem Auto angefahren und tödlich verletzt. Der Fahrer argumentierte sogleich, das sein Schaden an seinem Auto ja beglichen werden müßte (verständlich). Ich sagte ihm zu, dass das kein Problem sei, wir haben ja eine Hundehaftpflichtversicherung. Was mich nun interessiert ist die Frage, ob ich als Hundebesitzerin Anspruch auf Schadensersatz habe. Immerhin wurde mein Hund getötet. Muß man beim Wildschaden nicht auch für das beschädigte Tier aufkommen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Ereignisses an mich wenden müssen. Wie Sie bereits richtig geschrieben haben, sind hier zwei verschiedene Ansprüche zu prüfen. Zu einem müssen Sie als Halterin des Hundes den an dem Auto entstandenen Schaden ersetzen, wobei ein mögliches Mitverschulden des Autofahrers abgezogen werden müsste. Zum anderen ist der Fahrer bzw. der Halter des Wagens verpflichtet Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Allerdings ist auch hier ein mögliches Mitverschulden Ihrerseits zu prüfen. Abhängig davon, wie sich der Unfall im Einzelnen ereignet hat, könnte es im Ergebnis aber dazu kommen, dass Sie die überwiegende Schuld an dem Unfall tragen und daher gar keine Kosten erstattet bekommen. Sie könnten den Fahrer zunächst selbst schriftlich auffordern, Ihnen den entstandenen Schaden innerhalb einer bestimmten Frist zu ersetzen. Sollte er sich weigern, lassen Sie sich anwaltlich über die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko möglicher rechtlicher Schritte beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Ereignisses an mich wenden müssen. Wie Sie bereits richtig geschrieben haben, sind hier zwei verschiedene Ansprüche zu prüfen. Zu einem müssen Sie als Halterin des Hundes den an dem Auto entstandenen Schaden ersetzen, wobei ein mögliches Mitverschulden des Autofahrers abgezogen werden müsste. Zum anderen ist der Fahrer bzw. der Halter des Wagens verpflichtet Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Allerdings ist auch hier ein mögliches Mitverschulden Ihrerseits zu prüfen. Abhängig davon, wie sich der Unfall im Einzelnen ereignet hat, könnte es im Ergebnis aber dazu kommen, dass Sie die überwiegende Schuld an dem Unfall tragen und daher gar keine Kosten erstattet bekommen. Sie könnten den Fahrer zunächst selbst schriftlich auffordern, Ihnen den entstandenen Schaden innerhalb einer bestimmten Frist zu ersetzen. Sollte er sich weigern, lassen Sie sich anwaltlich über die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko möglicher rechtlicher Schritte beraten.