zurück zur Übersicht Fragen zum Tierbesitz 28.11.2012 von Birgit W. Hallo liebe Anwältin. Ich hätte eine wichtige Frage, da ich Gewissensbisse habe: Mein früherer Kollege hat zwei Katzen gekauft bzw. geschenkt bekommen. Sie sind auf meinem Namen bei Tasso gemeldet. gehören sie somit mir oder ihm?? Er kann auch seine Aggressionen nicht gut unter Kontrolle halten und ich kann nicht mitbekommen, ob er die Tiere schlecht behandelt. Wem gehören die Tiere? Welche Möglichkeiten habe ich? Hätte ich die Tiere rausgeben müssen?? Kann ich Sie zurück holen?? Danke Ihnen für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Birgit Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre vielen Fragen beantworten und die Eigentumslage prüfen zu können, müsste ich zunächst den gesamten Hintergrund kennen. Warum sind die fremden Katzen auf Ihren Namen bei TASSO gemeldet? Aus Ihrer Schilderung ist leider nicht eindeutig zu entnehmen ob Sie die beiden Katzen derzeit in Ihrem Besitz haben. Für diesen Fall muss geklärt werden, ob er Ihnen die Katzen geschenkt, zur Pflege gegeben, verkauft hat o.ä.? Ihre Frage nach der Wirkung der Registrierung kann ich jedoch eindeutig beantworten. Allein aus der Registrierung bei TASSO folgt nicht, dass Ihnen die Katzen auch gehören und Sie rechtmäßige Eigentümerin sind. Diese Frage klärt im Streitfall ein Gericht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre vielen Fragen beantworten und die Eigentumslage prüfen zu können, müsste ich zunächst den gesamten Hintergrund kennen. Warum sind die fremden Katzen auf Ihren Namen bei TASSO gemeldet? Aus Ihrer Schilderung ist leider nicht eindeutig zu entnehmen ob Sie die beiden Katzen derzeit in Ihrem Besitz haben. Für diesen Fall muss geklärt werden, ob er Ihnen die Katzen geschenkt, zur Pflege gegeben, verkauft hat o.ä.? Ihre Frage nach der Wirkung der Registrierung kann ich jedoch eindeutig beantworten. Allein aus der Registrierung bei TASSO folgt nicht, dass Ihnen die Katzen auch gehören und Sie rechtmäßige Eigentümerin sind. Diese Frage klärt im Streitfall ein Gericht.