zurück zur Übersicht Gefärlicher Hund(-ebesitzer) 03.12.2012 von Ralf M. Hallo Frau Fries, in unserer entfernten Nachbarschaft wohnt ein äußerst schwieriger Mann mit einem noch schwierigeren 8-jährigen Schäferhund. Dieser Hund wird nur an der Leine geführt, da er eine tötliche Waffe für sämtliche Hunde darstellt. Es hat bereits etliche tote und schwerverletzte Tiere gegeben. Trotzdem weigert sich dieser Hundebesitzer, dem Hund einen Maulkorb anzulegen. Jeder Hund, ob 12 Wochen alter Welpe, Jungtier usw, der sich völlig normal diesem nicht sozialisierten Schäferhund zwcks spielen oder kennenlernen nähert, wird ohne jegliche Ankündigung (keine Knurren oder Bellen)zerfleischt. Zur Krönung geht der Hundebesitzer nicht irgendwo abseits mit diesem Hund, sondern provokativ mitten durch die Wohngebite, in denen viele Hunde zuhause sind. Er verbreitet Angst und Schrecken.Es gab bereits Verfahren: Beim ersten wurde der Hund als Kampfhund eingestuft mit allen Konsequenzen. Dagegen hat er geklagt und gewonnen. Dann wurde der Hund als gefährlich eingestuft mit Maulkorbpflicht. Auch dagegen hat er geklagt und gewonnen. Das Amt hat den Hund zuhause besichtigt, wo er mit seinem Herrchen gespielt hat und nett war - unfassbar. Der Mann möchte sich nicht "vorschreiben" lassen, wo er herzugehen hat. Da sein Hund immer angeleint ist, sei es das Problem der anderen Hunde, die sich seinem Hund nähern würden. Das kann ja wohl nicht wahr sein - wo leben wir eigentlich? Was können wir tun, um zumindest die Maulkorbpflicht durchzusetzen? Gespräche daz lehnt der gute Mann ab. Die Verfahren kosten ihn nichts, da der Staat nach seiner Aussage alles für ihn bezahlt. Irgendwann ist dann das erste Kind tot, das seinen Hund schützen will..... Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da nur die Behörden eine Maulkorb- und oder Leinenpflicht oder weitere Auflagen erteilen können, können Sie als Privatpersonen leider nichts weiter tun, als die Vorfälle immer wieder schriftlich dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen. Da Gespräche mit dem Hundehalter offensichtlich nicht fruchten, sollten die Geschädigten die entstandenen Tierarztkosten bzw. weiteren Schadensersatz, den der Hund verursacht konsequent einfordern. Des Weiteren sollten die Betroffenen schriftliche Strafanzeigen bei der Polizei wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung erstatten. Um nicht von der Polizei mit dem Argument, dass es sich nur um einen verletzten Hund handele und die Anzeige daher sinnlos sei, abgewimmelt zu werden, sollten die Anzeigen schriftlich erstattet werden. Um sowohl dem Ordnungsamt als auch der Polizei die Brisanz der Situation deutlich zu machen, sollten sich alle Betroffenen zusammenschließen, da so vermutlich eine höhere Chance besteht etwas zu erreichen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da nur die Behörden eine Maulkorb- und oder Leinenpflicht oder weitere Auflagen erteilen können, können Sie als Privatpersonen leider nichts weiter tun, als die Vorfälle immer wieder schriftlich dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen. Da Gespräche mit dem Hundehalter offensichtlich nicht fruchten, sollten die Geschädigten die entstandenen Tierarztkosten bzw. weiteren Schadensersatz, den der Hund verursacht konsequent einfordern. Des Weiteren sollten die Betroffenen schriftliche Strafanzeigen bei der Polizei wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung erstatten. Um nicht von der Polizei mit dem Argument, dass es sich nur um einen verletzten Hund handele und die Anzeige daher sinnlos sei, abgewimmelt zu werden, sollten die Anzeigen schriftlich erstattet werden. Um sowohl dem Ordnungsamt als auch der Polizei die Brisanz der Situation deutlich zu machen, sollten sich alle Betroffenen zusammenschließen, da so vermutlich eine höhere Chance besteht etwas zu erreichen.