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Kater entfremdet durch Fütterung der Nachbarin

von Mareen N.

Hallo Frau Fries, wir hatten 2 Langhaarmixkater, Flitzi und Lotti, Freigänger.Ganz normal wie alle Freigänger , zog es auch unsere in die Nachbarschaft. Lotti kam immer wieder. Flitzi wurde schon sehr früh angefüttert, beide hatten starke Verdauungsprobleme, und damit verbundene Tierarztkosten. Als ich mitbekam wo Flitzi gefüttert wurde, suchte ich diese Nachbarin auf. Zu dieser Zeit hatte er schon eine Decke auf ihrem Sofa, bekam sein Futter, egal was für welches....Ich schilderte ihr mein Bedenken, welche Probleme Flitzi gesundheitlich hatte, zumal er auch schon sterilisiert war, und Spezialfutter bekommt.Sie begründete ihre Fütterung damit, daß er immer schrie und Hunger hatte.Alles reden half nicht. Nun wurde Lotti überfahren, Flitzi trauert, mußte sich erst finden, wir gaben ihm die Zeit.Seit einiger Zeit kommt er gar nicht mehr. Irgendwann sah ihn ihn auf unserem Hof. Übergewichtig,völlig entfremdet.Ich, wieder zu der Nachbarin, das selbe Spiel. Sie behauptet er war abgemagert.Sie gab zu, daß sie ihn, mehr wie empfohlen füttert, mehr als 100g, kein Spezialfutter, wieder wird er in die Wohnung gelassen.Ich bot ihr an, die Katze zu übernehmen, würde ihn bei Tasso ummelden, daß sie Tierarztkosten übernehmen müßte.Sie meinte, mir könnte ja meine Katze nicht egal sein? Eine Katze von der sie Besitz ergriffen hat?Es tut mir leid für unseren Flitzi, sie füttert und betütelt ihn zu Tode.Sie gab auch zu, daß sie es nicht lassen könnte ihn zu füttern, weil er ja immer nach Futter bettelt. Kann ich diese Nachbarin als neuen Besitzer bei Tasso, ohne ihr Einverständnis registrieren? Kann ich den Tierschutz informieren, wenn der Kater weiter so übergewichtig bleibt? Desweiteren sollte er geimpft und entwurmt werden, was mir nicht möglich ist, da er ja auf einem anderen Sofa liegt, und die Nachbarin dessen nicht bewußt ist, das sowas dazu gehört. Und wer trägt die Kosten der Sterilisation, für eine Katze die wir nicht mehr haben? Vielen Dank Mareen N.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar entfremdet werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Ihre bisherigen Bemühungen erfolglos waren und die Dame bereits angekündigt hat, den Kater weiterhin zu füttern, muss eine verbindliche und endgültige Klärung herbeigeführt werden. Hierzu müssen Sie sich zunächst grundsätzlich entscheiden, ob Sie den Kater zurückerhalten möchten oder ob Sie ihr Eigentum aufgrund der bereits eingetreten Entfremdung auf die Dame und somit auch alle Rechte und Pflichten, übertragen wollen. Hiervon hängt auch ab, ob Sie den Kater bei TASSO „abmelden“ sollen. Eine Umschreibung ohne deren Einverständnis sollten Sie jedoch nicht vornehmen. Dann muss entsprechend geprüft werden, ob Sie überhaupt noch Eigentümerin des Katers sind oder dies nicht durch die Umstände und Ihr Schenkungsangebot bereits auf die Dame übergangen ist. Von weiteren Gesprächen sollten Abstand nehmen und zu Beweiszwecken ab sofort nur noch schriftlich mit ihr korrespondieren. Unabhängig von der Eigentumslage ist die Dame aber Halterin im Sinne des § 833 BGB, so dass sie auch für die von dem Kater verursachten Schäden aufkommen muss. Sofern die Dame ihr entstandene Tierarztkosten bei Ihnen geltend gemacht, sollten Sie zunächst darauf verweisen, dass Sie diese nicht in Auftrag gegeben haben. Spätestens wenn sie versucht Geldforderungen anwaltlich geltend zu machen, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

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