zurück zur Übersicht Kater ohne Erlaubnis weitergegeben vom Tierheim! 26.12.2012 von Ayten E. Am 6.7.12 ist mein Kater verschwunden. ich hab beim Tasso.de und Tierheim Offenbach ihn als vermisst gemeldet. Bis November habe ich von ihm nichts gehört, in der zwischen zeit habe ich weitergesucht. Zufällig hab ich auf der Tierheim Offenbach Website die weitervermittelten Tiere durchgeguckt und habe sein Bild gesehen. Und bin am nächsten Tag zum Tierheim gefahren, habe mit einer Angestellten geredet was sie mir auch bestätigt hat das es mein Kater war. Ich wollte natürlich mein Kater zurück, aber sie hatten ihn schon weggegeben. Ich habe dann an dem Tag noch einen Anruf vom Tierheim bekommen und es wurde mir gesagt das das Tierheim im August mich angerufen hätte und ich gesagt hätte das die Beschreibung nicht zu meinem Kater passen würde. Das stimmt nicht ich habe so ein Anruf nie bekommen. Es wurde dem Vorstand des Tierheims bescheid gegeben. Jedenfalls rufe ich seitdem immer an aber es wird mir immer gesagt das der Vorstand noch nichts Entschieden hat. Ich möchte meinen Kater zurück was muss ich tun und können Sie mir helfen? LG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie durch das Entlaufen Ihres Katers das Eigentum an ihm nicht verloren haben, können Sie die Herausgabe Ihres Tieres mit Nachdruck einfordern und sollten sich nicht von dem Tierheim hinhalten lassen. Problematisch könnte hier der angebliche Anruf des Tierheimes sein. Da Sie jedoch bestreiten, dass es diesen Anruf überhaupt gegeben hat, müsste das Tierheim ihn im Ernstfall auch beweisen können. Sie sollten ab sofort zu Beweiszwecken nur noch schriftlich mit dem Tierheim kommunizieren. Fordern Sie das Tierheim schriftlich auf, Ihnen Ihren Kater innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Weisen Sie daraufhin, dass Sie noch Eigentümerin des Katers sind. Sollte das Tierheim diese Frist einfach verstreichen lassen oder sich weigern den Kater herauszugeben, dann sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Drucken Sie wenn möglich unbedingt die entsprechende Seite der Homepage aus, um diese später als Beweismittel zu haben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie durch das Entlaufen Ihres Katers das Eigentum an ihm nicht verloren haben, können Sie die Herausgabe Ihres Tieres mit Nachdruck einfordern und sollten sich nicht von dem Tierheim hinhalten lassen. Problematisch könnte hier der angebliche Anruf des Tierheimes sein. Da Sie jedoch bestreiten, dass es diesen Anruf überhaupt gegeben hat, müsste das Tierheim ihn im Ernstfall auch beweisen können. Sie sollten ab sofort zu Beweiszwecken nur noch schriftlich mit dem Tierheim kommunizieren. Fordern Sie das Tierheim schriftlich auf, Ihnen Ihren Kater innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Weisen Sie daraufhin, dass Sie noch Eigentümerin des Katers sind. Sollte das Tierheim diese Frist einfach verstreichen lassen oder sich weigern den Kater herauszugeben, dann sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Drucken Sie wenn möglich unbedingt die entsprechende Seite der Homepage aus, um diese später als Beweismittel zu haben.