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Rechte am Hund

von Jenny S.

Sehr geehrte Frau Fries, Ich habe ein großes Problem. Ich habe vor einiger Zeit meinen Hund in Pflege gegeben da ich aus familiären Gründen nach Berlin musste und ihn nicht mitnehmen konnte.Hatte mich dann kurzfristig und unüberlegt dazu entschlossen ihn von einer Bekannten vermitteln zu lassen. (Haber ihr aber gesagt Nur mit einem Leihvertrag) Ob sie ihn mit oder ohne gegeben hat weiß ich leider nicht. Das ich sie gebeten habr ihn zu vermitteln hat sie schriftlich auf dem Handy. Ich habe weder einen Vertrag noch sonstige Schriftstücke unterschrieben.Habe mich dazu entschlossen ihn wieder zurückzuholen.Nun behaupten die neuen "Besitzer" es wäre nicht mehr mein Hund und verweigern mir die Herausgabe.er ist jedoch auf meinen Namen gemeldet und hier bei der Tasso registriert.Ivh hatte ihn hier sperren lassen weil diese bekannte ihn schon mal einfach auf ihren namen gemeldet hat.Daher ist er noch auf mich gemeldet.Was kann ich nun machen? Habe ich noch Rechte an ihm? Den Impfpass habe ich noch und noch Kontakt zu seiner Erstbesitzerin. Lg Jenny

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder sie das Tier vermissen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Sie haben Ihre Freundin beauftragt Ihren Hund zu vermitteln, was sie mittels Ihrer SMS auch beweisen könnte. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass die Bedingung des Leihvertrages nur mündlich ausgesprochen wurde und leider nicht in der SMS enthalten war, so dass Sie dies nur schwer bzw. nicht beweisen könnten. Selbst wenn Sie beweisen könnten, dass ein nur Leihvertrag geschlossen werden sollte, so könnte dies höchstens einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Freundin auslösen, da sie den Hund bereits –wie von Ihnen gewünscht- an Dritte übergeben hat. Ob Sie einen Anspruch gegen die derzeitigen Besitzer haben, hängt davon ab, ob diese wussten, dass der Hund nicht ihrer Freundin gehörte sondern nur in Ihrem Namen “verliehen“ werden sollte. Da die neuen Halter die Herausgabe bereits verweigert haben, werden diese auch bestimmt bestreiten, von einem Leihvertrag gewusst zu haben. In einem möglichen Prozess auf Herausgabe müssten Sie daher beweisen können, dass die neuen Besitzer Kenntnis hatten. Dies dürfte schwierig bzw. nicht möglich sein. Dass Sie noch im Besitz des Impfausweises sind und der Hund bei TASSO noch auf Sie gemeldet ist, könnte zwar für Sie sprechen, einen wirksamen Eigentumsnachweis stellen diese beiden Punkte jedoch nicht dar. Sie sollten daher versuchen sich mit den neuen Haltern gütlich zu einigen. Sollten Sie den Hund gerichtlich heraus verlangen wollen, sollten Sie sich zunächst unbedingt anwaltlich über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko beraten lassen.

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