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Tier als Sache

von Ute J.

Liebe Tasso-Mitarbeiter, das Jahr 2012 endet für mich auf der einen Seite sehr traurig: Meine heißgeliebten Katzen, die mir am 02.09.2012 aus meinem Haus gestohlen wurden, sind immer noch nicht zurückgekehrt. Die ermittelnde Polizei hat eklatant versagt "Sind ja nur Katzen ..." Das Kreisveterinäramt Euskirchen hat sich als unfähige, desinteressierte, teils illegal handelnde Behörde gezeigt. Vom Tierschutz meilenweit entfernt. Diese Leute werden von unseren Steuergeldern bezahlt. Meinem Chef ist es wichtiger, eigene Verstöße gegen den Datenschutz zu vertuschen, statt Mitarbeiter zu schützen. Angebliche Tierschützer im Kreis Euskirchen decken eine Frau, die schlimmstes Animal Hording betreibt (80 Katzen plus ca. 15 Hunde in einem privaten Einfamilienhaus!). Keine Bereitschaft seitens dieser Frau Tiere abzugeben und eine offensichtliche Verstrickung zum Diebstahl meiner Katzen liegt auch vor. Trotz allem werde ich 2013 weiterkämpfen für meine und andere Katzen und Tiere. Denn ich habe große Unterstützung erhalten durch Freunde, die mich mental unterstützen, engagierte, wahrhafte Tierschützer der Eifelregion, couragierte KollegInnen und nicht zuletzt durch Tasso, die mir die Registrierung meiner Katzen ermöglichen. Durch diese Registrierung hätte jeder, der unrechtmäßig in den Besitz der Katzen erlangt, die Möglichkeit gehabt, sein moralisch und rechtlich falsches Verhalten zu korrigieren. Meine Frage an Sie: Wie können wir, alle die, die wirklich das Wohl der Tiere im Sinn haben, die Gesetzgeber dazu bewegen, die gesetzlichen Vorgaben zugunsten der Tiere, die Gottes Geschöpfe sind, wie wir auch, zu verbessern? Für mich stellt sich die Frage: Hole ich auf "illegalem" (idiotisch, es sind meine Katzen) Weg meine Katzen zurück oder versuche ich weiterhin als weiblicher Don Quichotte gegen behördliche Windmühlen zu kämpfen? Ute

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Obwohl es bereits seit 1972 das Tierschutzgesetz gibt, das regelmäßig aktualisiert wird und im Jahre 2002 der Artikel 20 a Grundgesetz eingefügt und den Tierschutz als Staatsziel statuiert hat, das von den staatlichen Organen zu beachten ist, ist es für Tierschützer immer noch schwer die Rechte der Tiere durchzusetzen. Auf EU-Ebene ist seit Dezember 2009 der Tierschutz im EU-Reformvertrag verankert und schützt erstmals Tiere als mitfühlende Wesen. Bemerkenswert ist jedoch die Einschränkung, dass der Tierschutz im Zweifel hinter religiösen Riten, kultureller Tradition oder regionalen Erbes zurücktritt. Auch das im Dezember 2012 verabschiedete Tierschutzgesetz stößt bei Tierschützern auf Widerstand, da es z.B. noch immer an der Ferkelkastration und den schmerzhaften Brandzeichen bei Pferden festhält. Um können Sie sich aktiv an den unzähligen Tierschutzaktionen teilnehmen, die Sie im Internet finden können. Zu der Frage ob Sie Ihre Katzen auf illegalem Wege zurück holen sollen, kann ich Ihnen nur abraten, da es sich dabei um eine verbotene Eigenmacht handelt und Sie sich selbst im Zweifel strafbar machen. Da Sie offensichtlich wissen wer Ihre Katzen hat, könnten Sie am Besten mit anwaltlicher Hilfe versuchen eine Herausgabeklage anzustrengen, falls das nicht bereits geschehen ist. Die konkreten Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko können hier jedoch nicht bewertet werden.

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