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Vertragsbruch? Hund zurück?

von Sandra B.

Guten Morgen Frau Fries und erstmal ein frohes neues Jahr! Wir haben uns im Oktober 2011 eine nicht wissend trächtige Hündin angeschafft. Die Welpen haben wir dann mit ein em Schutzvertrag und einer Schutzgebühr abgegeben. Ein Pärchen konnte die Schutzgebühr aber nur in zwei Raten zahlen. Erst war ich nicht so begeistert da ich mir dachte dass die ja dann vielleicht auch kein Geld haben wenn der Hund mal krank wird. Sie haben dann fünfzig Euro angezahlt und wollten in den darauf folgenden zwei Monaten den Rest zahlen. Nach vielem betteln und hin und her schreiben haben sie einmal zwanzig und Monate später dreißig Euro bezahlt. Wenn ich die Frau dann nach der nächsten Rate frage, wird sie sehr frech und beschimpft mich! Das ganze geht jetzt ein Jahr so und wenn ich ehrlich bin habe ich keine Nerven mehr mich ständig beschimpfen zu lassen. Aber ich habe jetzt von Freunden gehört dass das Pärchen nicht gut mit dem Hund umgeht. Das gefällt mir natürlich gar nicht! Da in meinem Schutzvertrag steht das ich die Kleine jederzeit besuchen darf, bin ich dort hin gefahren um mir selber ein Bild zu machen. Leider habe ich Pech gehabt denn sie sind unbekannt verzogen. Bei den Nachbarn habe ich auch nachgefragt. Die wussten die neue Adresse auch nicht. Sie haben mir nur erzählt das der Hund kaum raus geht. Und wenn dann nur ein paar Minuten. Er wird hinterher geschliffen und ständig angeschrieen! Das macht mich sehr traurig! Das Geld wäre mir mittlerweile egal aber habe ich eine Chance den Hund da raus zu holen? Ich habe bei der Polizei gefragt ob ich mir den Hund einfach mitnehmen darf. Die sagen aber da das Pärchen schon einen Teil bezahlt hat dürfte ich das nicht! Beim Ordnungsamt war ich umsonst denn die kümmern sich hier nur um 40/20 Hunde :-( Ich sehe das so dass die Beiden zweimal den Vertrag gebrochen haben. Somit muss doch etwas zu machen sein oder? Würde mich freuen von Ihnen zu hören bzw zu lesen ;-) Lieben Gruß und einen schönen Tag wünscht Ihnen Sandra

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie einen schriftlichen Vertrag gemacht haben, darauf wird leider sehr häufig verzichtet. Die Tatsache, dass die neuen Halter den Kaufpreis bzw. die Schutzgebühr noch nicht vollständig gezahlt haben, könnte einen direkten Rückgabeanspruch auslösen, wenn in dem Vertrag ein Eigentumsvorbehalt an dem Hund bis zur vollständigen Zahlung der Gebühr enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, so haben Sie zunächst einen Zahlungsanspruch auf den Rest des Betrages. Auf den Eigentumsübergang und die Rückforderung des Hundes hat dies zunächst noch keinen Einfluss, da diese beiden Ansprüche rechtlich getrennt voneinander bestehen. Wenn Sie den Hund zurücknehmen möchten, müssten Sie zunächst aufgrund des Verzuges mit der Ratenzahlung von dem Kaufvertrag zurücktreten und den Hund zurückfordern. Zu Beweiszwecken sollte dies per Brief geschehen, versuchen Sie daher z.B. über eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt die aktuelle Adresse zu erfahren. Sollten neuen Halter sich weiterhin weigern, müssten Sie notfalls einen Rechtsanwalt einschalten bzw. Klage einreichen. Ohne eine aktuelle Adresse sind die Erfolgschancen jedoch leider sehr gering, da ein Gericht ein so genannte ladungsfähige Anschrift benötigt um eine Klage zustellen zu können.

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