zurück zur Übersicht Rücktritt Hundekauf 04.01.2013 von C S. Frau Ann-Kathrin Fries, Wir haben einen Hund gekauft der Besitzer hat den Hund von einem Züchter. Wir haben einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen jedoch nicht sofort den ganzen gewünschten Geldbetrag von 350€ bezahlt sonder nur 175€. Mündlich ausgemach: das wir den Hund jederzeit zurück bringen könnten wen was wäre und 155€ zurückerhalten. Unsre Mitmieter haben sich beschwert und der hund kam zur überbrückung 1 Woche zu bekannten. In dieser Woche sind wir auch umgezogen, jedoch als der Vermieter gehört hat (selber Hundebesitzer) hat er uns den Hund in der Wohnung verboten. So müssten wir den Hund schweren Herzens der Vorbesitzerin zurück bringen und einen neuen Vertrag vereinbart der unter Zeugen unterschrieben worden ist, in dem stand: das der Kauffertrag mit diesem Vertag aufgehoben wird, der Hund zurückgegeben wir und das Geld von 155€ bis zum 31. Dezember zurück gezahlt werden soll. Nach ein paar tagen war der hund dann bei ebay kleinanzeigen zu sehen. Am 30. dezember waren wir in einem Spielcasino und sahen den Lebensgefährten von der Vorbesitzerin dort spielen dem derhund eig gehörte. Dann haben wir beschlossen bei ihr vorbei zu fahren und trafen sie auch beide dort an. Sie machte uns die Türe auf und sagte uns das sie nicht verpflichtet wäre das geld zurückzuzahlen und er drohte uns das wir ja im spielcasino waren, (wir könnten es ja auch so sehen das er unser gelkdverzockt hat) sie sagten uns das sie anscheinent kein geld hätten und wollten uns einschüchter. Ich wollte sie nur fragen wie die Rechtslage aussieht, weil ich weis das ein Hund als Sache gesehen wird und wen man was in einem Laden zurückbring man eigendlich ein gleichwertiges zurückbekommt oder das Geld und da wir den Hund zurü helfte bezahlt haben darf sie ja den Hund nicht weiterverkaufen, da er eigendlich zur helfte noch uns gehört Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da die Hemmschwelle Vereinbarungen schriftlich zu fixieren sehr hoch ist, wird leider häufig darauf – und damit auf ein wichtiges Beweismittel im Streitfall- verzichtet. Daher ist es sehr gut, dass dieses Beweismittel in Ihrem Fall vorliegt. Rein rechtlich sind Sie von dem Kaufvertrag wirksam zurückgetreten und haben Ihren Teil des Vertrages rückgängig gemacht, in dem Sie den Hund an die Verkäufer zurückgegeben haben. Sie sind daher nicht mehr Eigentümer des Hundes und haben nur noch einen Anspruch auf Zahlung des Geldes. Da Sie sich über die Rückzahlung der von Ihnen angezahlten 155,00 EUR bis zum 31.12.2012 schriftlich geeinigt haben und die Verkäufer dem bisher nicht nachgekommen sind, befinden diese sich in Verzug. Fordern Sie den Verkäufern nochmals per Brief auf Ihnen innerhalb von einer Woche den Betrag zu überweisen. Falls er sich weiterhin weigert, könnten Sie z.B. einen Mahnbescheid über die Summe beantragen oder beauftragen einen Rechtsanwalt mit der Einforderung des Geldes.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da die Hemmschwelle Vereinbarungen schriftlich zu fixieren sehr hoch ist, wird leider häufig darauf – und damit auf ein wichtiges Beweismittel im Streitfall- verzichtet. Daher ist es sehr gut, dass dieses Beweismittel in Ihrem Fall vorliegt. Rein rechtlich sind Sie von dem Kaufvertrag wirksam zurückgetreten und haben Ihren Teil des Vertrages rückgängig gemacht, in dem Sie den Hund an die Verkäufer zurückgegeben haben. Sie sind daher nicht mehr Eigentümer des Hundes und haben nur noch einen Anspruch auf Zahlung des Geldes. Da Sie sich über die Rückzahlung der von Ihnen angezahlten 155,00 EUR bis zum 31.12.2012 schriftlich geeinigt haben und die Verkäufer dem bisher nicht nachgekommen sind, befinden diese sich in Verzug. Fordern Sie den Verkäufern nochmals per Brief auf Ihnen innerhalb von einer Woche den Betrag zu überweisen. Falls er sich weiterhin weigert, könnten Sie z.B. einen Mahnbescheid über die Summe beantragen oder beauftragen einen Rechtsanwalt mit der Einforderung des Geldes.