zurück zur Übersicht Ex-Freundin kann Hund nicht nehmen 08.01.2013 von Markus H. Sehr geehrte Fr.Fries Es geht um den Hund meiner Ex-Freundin der momentan noch bei mir ist.Sie hat sich von mir getrennt und den Hund erst bei mir gelassen und wollte ihn später holen.Jetzt ist folgende Situation das Sie den Hund noch doch nicht nehmen kann,da Sie angeblich ins Ausland geht.Sie sagte mir am Telefon das ich doch für den Hund eine gute Familie suchen soll,da ich den Hund leider Berufsbedingt auch nicht behalten kann.Nun ist es so das der Hund noch auf Ihren Namen bei Tasso Regestriert ist.Auch sonst gibt es keine Schriftliche Vereinbarungen. Wie ist da jetzt die Rechtliche Grundlage? Kann ich den Hund unbedenklich weitergeben? Wie ist das mit Um-bzw Abmelden bei Tasso? Mit Freundlichen Grüßen M.H. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich bei dem Hund um das Eigentum Ihrer Exfreundin handelt, gibt es zwei (rechtliche) Möglichkeiten, wie Sie nun vorgehen können. Entweder schenkt oder verkauft Ihre Exfreundin Ihnen den Hund und übertragt Ihnen damit auch das Eigentum an ihm und Sie wiederum verschenken oder verkaufen den Hund dann an einen Dritten. Die andere Variante wäre, dass Ihre Exfreundin Eigentümerin des Hundes bleibt und Sie nur als Vermittler oder als Stellvertreter für Ihre Exfreundin tätig werden und dies gegenüber den neuen Halter auch offenbaren. Dann würde das Eigentum an dem Hund von Ihrer Exfreundin direkt auf die neuen Halter übergehen. Da sich aus der Vermittlung des Hundes Rechte und Pflichten (z.B. mögliche Gewährleistungsansprüche) ergeben, müssen Sie sich zunächst überlegen, ob Sie tatsächlich neuer Eigentümer und damit Vertragspartner der neuen Halter werden wollen, oder ob Sie nicht besser im Namen Ihrer Exfreundin handeln. Je nachdem wofür Sie sich entscheiden, sollten Sie mit Ihrer Exfreundin eine entsprechende schriftliche Vereinbarung aufsetzen, um im Zweifelsfall einen Nachweis zu haben. Eine Um- bzw. Abmeldung bei TASSO kann hiervon unabhängig durchgeführt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich bei dem Hund um das Eigentum Ihrer Exfreundin handelt, gibt es zwei (rechtliche) Möglichkeiten, wie Sie nun vorgehen können. Entweder schenkt oder verkauft Ihre Exfreundin Ihnen den Hund und übertragt Ihnen damit auch das Eigentum an ihm und Sie wiederum verschenken oder verkaufen den Hund dann an einen Dritten. Die andere Variante wäre, dass Ihre Exfreundin Eigentümerin des Hundes bleibt und Sie nur als Vermittler oder als Stellvertreter für Ihre Exfreundin tätig werden und dies gegenüber den neuen Halter auch offenbaren. Dann würde das Eigentum an dem Hund von Ihrer Exfreundin direkt auf die neuen Halter übergehen. Da sich aus der Vermittlung des Hundes Rechte und Pflichten (z.B. mögliche Gewährleistungsansprüche) ergeben, müssen Sie sich zunächst überlegen, ob Sie tatsächlich neuer Eigentümer und damit Vertragspartner der neuen Halter werden wollen, oder ob Sie nicht besser im Namen Ihrer Exfreundin handeln. Je nachdem wofür Sie sich entscheiden, sollten Sie mit Ihrer Exfreundin eine entsprechende schriftliche Vereinbarung aufsetzen, um im Zweifelsfall einen Nachweis zu haben. Eine Um- bzw. Abmeldung bei TASSO kann hiervon unabhängig durchgeführt werden.