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kranke Katze verkauft

von Kathi K.

Guten Morgen, Da mir niemand wirklich helfen kann versuche ich es jetzt auf diesem Weg. Am 29.12.12 habe ich mir von einer privat Person ein Katze gekauft. Diese wurde als British Kurzhaar Mix ausgegeben. Zudem stand in der Anzeige die Katze sei entwurmt und geimpft. Im persönlichen Gespräch wurde mir versichert die Katze sei völlig gesund, ab und an würde die Katze mal niesen aber das wäre auch völlig normal durch die ganzen neuen Gerüche ich bräuchte mir da keine Sorgen zu machen. Ich bräuchte auch keinen Flohkamm besorgen sowas hätte die Katze nicht. Nach wenigen Tagen wurde ich durch eine dritte Person darüber aufgeklärt, dass die eine sogenannte Pudelkatze sei, ein Mischung aus Scotish Fold und Selkir Rex sei. Diese Rasse ist laut Tierschutzgesetzt verboten und ich muss mich nun damit abfinden das meine Katze irgendwann krank werden könnte. Doch das ist leider erst die Spitze des Eisbergs. Nachdem die Katze nun 7 Tage bei uns war wurde sie krank. Sie nieste auf ein Sonntag im 10 Minutentakt, wollte nicht fressen und hatte eigerigen Ausfluss aus den Augen. Der Besuch beim Tierarzt brachte die schlimmsten Befürchtungen zu Tage. Die Katze hat Katzenschnupfen (wurde also doch nicht geimpft wie in der Anzeige angegeben), Flöhe ( hat dann höchst wahrscheinlich auch keine Wurmkur bekomen) und eine eiterige Bindehautentzündung. Nun habe ich 150 € für eine Katze bezahlt die nicht die Rasse ist, die ich angeblich gekauft habe und dazu kommen ja jetzt noch die Tieraztkosten. Wie kann ich dagegen vorgehen? Kann ich den Kaufpreis der Katze und die Tieraztkosten zurück verlangen? An wen muss ich mich dann wenden? Vielen Dank schon mal in vorraus Mit freundlichen Grüßen Kathi K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist richtig, dass es sich bei den so genannten Pudelkatzen um eine Qualzucht handelt und deren Zucht daher gemäß § 11 b Tierschutzgesetz verboten ist. Wer gegen dieses Verbot verstößt, kann gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 22 Tierschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Zudem kann die zuständige Behörde anordnen, die Zuchttiere unfruchtbar machen zu lassen. Sie könnten daher eine Anzeige beim Ordnungsamt machen. Auf zivilrechtlicher Seite, also der Frage nach der vertraglichen Gewährleistung der Verkäuferin stehen Käufern verschiedene Rechte zu, wobei bei dem Verkäufer zwischen Privatverkäufer und gewerblichem Züchter unterschieden werden muss. Zudem wäre hier zu prüfen, ob der Kaufvertrag aufgrund des Verstoßes gegen das Qualzuchtverbot nichtig ist. Ist ein verkauftes Tier krank, also “mangelhaft“ im Sinne des BGB, hat der Käufer grundsätzlich verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er das Tier u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Voraussetzung für die Geltendmachung der verschiedenen Rechte ist jedoch, dass der Käufer den Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern muss. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass der Verkäufer das Tier auf eigene Kosten bei seinem Tierarzt behandeln lässt. Sie müssten sich daher zunächst grundsätzlich entscheiden, ob Sie die Katze (wahrscheinlich) schweren Herzen zurückgeben (rechtlich gesprochen also von dem Kaufvertrag zurücktreten möchten) oder ob Sie sie behalten und Geldersatz verlangen möchten. Um zu prüfen ob Sie den Kaufpreis bzw. die Tierarztkosten jeweils in voller Höhe oder nur zum Teil zurückfordern können, müsste wenn vorhanden der Kaufvertrag, die Verkaufsanzeige und insbesondere die Frage, ob Sie vor der Behandlung durch den Tierarzt den Verkäufer zur Nachbesserung aufgefordert haben, geprüft werden. Wenden Sie sich daher für eine ausführliche Beratung an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

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