zurück zur Übersicht Hunde greifen meinem immer an !! 12.01.2013 von Jasmin W. Guten Tag , ich habe ein Hund mit einem Jahr bekommen und er ist sehr lieb . Seit dem er kastriert ist wurde er zwei mal von zwei Hunden angegriffen (Unterschiedliche tiere und besitzer) . Das erste mal wurde so geklärt aber bei dem zweiten vorfall : Der besitzer war noch nicht im Wald und die Hunde waren dort ( zwei grosse hunde ihrgenteine Spanische rasse die hir wohnen , Hündin und Rüde. beide sind grösser als meiner ) . Ich hab mein von der leine gelassen weil ich angst hatte das die sich verbeissen meiner geht ein stück vor und dir zwei sind gleich auf ihn los . Ich binn erst 16 und da er schon einmal von zwei Hunden angegriffen worden ist binn ich gleich dazwischen hab rumgeschrien und den ein Hund mit der leine einmal geschlagen , dann kamm der besitzer und meinte mich anpöbeln zu müssen und sprach wie ein klein kind zu mir . Er hatte seine Hunde dann bei sich und ich nahm meinen ( sichtlich überfordert ) und ging nachhause . Wo ich nachschaute ob er was hatte , zum glück hatt er nichts abbekommen . jetzt würd ich gern wissen was kann ich dagegen machen und wie sollte ich mich beim nesten mal verhalten , ich habe nämlich grosse angst das das mochmal passiert obwohl in leopoldshöhe lein pflicht herschen soll wobei ich mir auch nicht so sicher binn. ? bedanke mich im voraus MFG `Jasmin & Casper Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 11 Absatz 6 Hundegesetz NRW sind große Hunde innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. Wo in Leopoldshöhe, insbesondere in dem von Ihnen beschriebenen Wald Leinenpflicht herrscht, erfragen Sie bitte beim Ordnungsamt. Unabhängig ob dort Leinenpflicht herrscht oder nicht ist jeder Hundehalter gemäß § 833 BGB verpflichtet für die Schäden, die sein Hund verursacht, zu haften. Hätten die beiden anderen Hunde Ihren Hund verletzt, hätten Sie einen Anspruch auf Ersatz der Tierarztkosten. Wenn Sie bei dem nachvollziehbaren Versuch Ihren Hund zu beschützen verletzt werden, ist problematisch ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben, da Sie sich selbst gefährdet haben. Hierzu gibt es verschieden Urteile. Da sich solche Zusammenstöße praktisch leider nicht vermeiden lassen, kann ich Ihnen keinen konkreten Rat geben, der Ihren Hund vor einem weiteren Angriff bewahren könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 11 Absatz 6 Hundegesetz NRW sind große Hunde innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. Wo in Leopoldshöhe, insbesondere in dem von Ihnen beschriebenen Wald Leinenpflicht herrscht, erfragen Sie bitte beim Ordnungsamt. Unabhängig ob dort Leinenpflicht herrscht oder nicht ist jeder Hundehalter gemäß § 833 BGB verpflichtet für die Schäden, die sein Hund verursacht, zu haften. Hätten die beiden anderen Hunde Ihren Hund verletzt, hätten Sie einen Anspruch auf Ersatz der Tierarztkosten. Wenn Sie bei dem nachvollziehbaren Versuch Ihren Hund zu beschützen verletzt werden, ist problematisch ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben, da Sie sich selbst gefährdet haben. Hierzu gibt es verschieden Urteile. Da sich solche Zusammenstöße praktisch leider nicht vermeiden lassen, kann ich Ihnen keinen konkreten Rat geben, der Ihren Hund vor einem weiteren Angriff bewahren könnte.