zurück zur Übersicht Katzenbrett 16.01.2013 von Felicitias C. Hallo Frau Fries, ich habe gelesen, dass eine Katzentreppe eine bauliche Veränderung an einem Haus ist und somit genehmigungspflichtig, bei den Hauseigentümern/Verwaltung. Wir ziehen nun in eine Wohnung im ersten Stock (Katzenhaltung im Mietvertrag erfasst), wollen aber keine Treppe sondern nur ein simples Holzbrett mit Haken an die Wohnzimmerfenster-Brüstung hängen (wie eine etwas tiefer sitzende Fensterbank von außen), über das unsere Katze in den Garten gelangt. Ist das auch zustimmungspflichtig? Danke und Gruß, Felicitas C. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch kann die Eigentümergemeinschaft bzw. Ihr Vermieter das Anbringen eines Bretts verbieten, da in der Zustimmung zur Katzenhaltung nicht automatisch auch die Genehmigung zur Anbringung eines Bretts an der Fensterbrüstung enthalten ist. Bei dem Holzbrett könnte es um eine „Beeinträchtigung der Fassadenoptik“ handeln, etwa wie bei einem Katzennetz, die von den anderen Eigentümern nicht geduldet werden muss. Entscheidend ist jedoch, was in der Eigentümerordnung zum Thema Tierhaltung und Katzennetz, Katzentreppe etc. beschlossen wurde und die Umstände Ihres Einzelfalles (Lage des Balkons zur Straße oder zum Garten raus, Sichtbarkeit des Bretts etc.). Um Ärger mit Ihrem neuen Vermieter oder den Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie den Vermieter auf Ihr Vorhaben informieren.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch kann die Eigentümergemeinschaft bzw. Ihr Vermieter das Anbringen eines Bretts verbieten, da in der Zustimmung zur Katzenhaltung nicht automatisch auch die Genehmigung zur Anbringung eines Bretts an der Fensterbrüstung enthalten ist. Bei dem Holzbrett könnte es um eine „Beeinträchtigung der Fassadenoptik“ handeln, etwa wie bei einem Katzennetz, die von den anderen Eigentümern nicht geduldet werden muss. Entscheidend ist jedoch, was in der Eigentümerordnung zum Thema Tierhaltung und Katzennetz, Katzentreppe etc. beschlossen wurde und die Umstände Ihres Einzelfalles (Lage des Balkons zur Straße oder zum Garten raus, Sichtbarkeit des Bretts etc.). Um Ärger mit Ihrem neuen Vermieter oder den Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie den Vermieter auf Ihr Vorhaben informieren.