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falsche Diagnose - Hund tot

von Stefan S.

Sehr geehrte Frau Fries wir brauchen Hilfe! Am 04.05.09 haben wir unseren Hund in eine Klinik gebracht – Verdacht auf Bandscheibenvorfall – es wurde ein MRT gemacht und man teilte uns mit, er habe einen Rückenmarktumor – natürlich unheilbar. Wir, mein Mann, meine Tochter und ich, haben entschieden, ihm Schmerzen und Verlust seiner Würde zu ersparen und gaben unser Einverständnis zum Einschläfern. Die Rechnung kam erst letzte Woche – Diagnose: Bandscheibenvorfall mit einer Blutung. Unser Tierarzt hat diese Diagnose bestätigt, nachdem ich mühsam Röntgen- und MRT-Bilder bekommen hatte. Er bestätigt mir auch, dass diese Erkrankung durchaus mit gutem Erfolg therapierbar gewesen wäre. Ich möchte hier nicht die ganze Geschichte erzählen, da ich nicht weiß, ob Sie die richtige Adressatin für mein Anliegen sind. Eine Sache möchte ich noch erwähnen - mittlerweile habe ich erfahren, dass diese Klinik einen sehr schlechten Ruf hat und dass es bereits sehr viele juristische Klagen gegeben hat. Wenn Sie uns Tipps, Ratschläge, Adressen, irgendeine Form der Unterstützung geben könnten, wären wir sehr dankbar. Freundliche Grüße aus Bermersheim

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider kommt es immer wieder vor, dass Halter nach dem Einschläfern eines geliebten Tieres den ordnungsgemäßen Ablauf der Behandlung oder die Notwendigkeit anzweifeln. Ob es sich um einen begründeten Verdacht oder um emotionale Reaktion aufgrund des Schmerzes handelt, ist im Nachhinein sehr schwer festzustellen, da ja in der Regel keine Obduktion veranlasst wird, mittels dessen Ergebnis dem Tierarzt ein eventueller Behandlungs- oder Diagnosefehler nachzuweisen wäre. In einem möglichen Gerichtsverfahren müssten Sie beweisen, dass die Behandlung bzw. Diagnose fehlerhaft war. Dies ist jedoch in der Praxis schwierig, da z.B. nach meiner Erfahrung solche mündlichen Einschätzungen der unbeteiligten Tierärzte nicht schriftlich fixiert werden, um nicht als Zeuge vor Gericht auftreten zu müssen. Tierarzthaftungsprozesse nehmen viel Zeit in Anspruch und können aufgrund von einzuholenden Sachverständigengutachten etc. relativ teuer werden.

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