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hat der Käufer rechtliche Nachteile?

von Patrick D.

Hallo bitte bitte helft mir - ich habe eine Auflage bekommen, dass ich 1 Jahr mit meinem 3 Jahre alten Jack Russell zur Hundeschule sollte, das konnte ich mir nicht leisten habe, den Hund in fürsorgliche Hände abgegeben (verkauft,) nun bekomme ich nen Brief vom Verbraucheramt HH das ich 534 euro Zwangsgeld zahlen soll. habe das Amt angerufen nun soll ich den Kaufvertrag vorlegen. meine angst ist jetzt das der Käufer meine Cousine jetzt rechtlich belangt werden kann. abschliessend vielleicht noch ich der Verkäufer wohne in Hamburg, Sie (die Käuferin) wohnt in Niedersachsen bitte helft mir habe echt angst um den kleinen nicht das der Hund ihr weggenommen wird und im Tierheim sitzt. das könnt ich mir nicht verzeihen!!!!! mein herzlichsten dank im vorraus bitte helft mir patrick

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie einen Bescheid über die Zahlung von Zwangsgeld erhalten haben, muss es einen Bescheid geben, in dem das Zwangsgeld und die jeweilige Höhe angedroht worden sind. In diesem Bescheid muss eine Frist genannt gewesen sein, in der Sie gegen diesen Bescheid hätten Widerspruch einlegen können. Ich gehe davon aus, dass Sie keinen Widerspruch eingelegt haben und der Bescheid daher rechtmäßig ist. Um der Zahlung des Zwangsgeldes zu entgehen, müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht mehr im Besitz des Hundes sind und Sie das Eigentum übertragen haben. Da der Hund in eine andere Stadt bzw. eine andere Gemeinde verkauft wurde, könnte es theoretisch sein, dass das Verbraucheramt Hamburg die Akte dann an die zuständige Stelle am Wohnsitz Ihrer Cousine schickt. Ob und welche Maßnahmen dieses Amt dann einleitet, lässt sich nicht vorhersagen. Für die Wegnahme des Hundes und der Unterbringung in einem Tierheim kann ich aus Ihrer Schilderung aber keine Gründe erkennen. Für eine konkretere Beratung müssten allerdings die bisherigen Bescheide, insbesondere der ursprüngliche Bescheid vorliegen und es müsste bekannt sein, was genau vorgefallen ist, dass Sie die behördliche Auflage zum Besuch der Hundeschule bekamen.

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