zurück zur Übersicht Neues Tierschutzgesetz - Registrierungspflicht 21.01.2013 von Caroline F. Sehr geehrte Frau Fries, in Ihrer aktuellen Ausgabe des "Tiernotrufs" ist ein Artikel über das neue Tierschutzgesetz. Ein Punkt dabei ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden und Katzen. Wir sind seit ca. einem dreiviertel Jahr Besitzer einer kleinen Katze und habe diese vor ca. 3 Wochen kastrieren und chippen lassen. Am selben Tag noch registrierte ich sie auch auf Tasso.net. Nun zu meiner Frage: Wie ist diese neue Registrierungspflicht genau gemeint, d.h. in welchem Umfang müssen wir unser Tier registrieren? Reicht das, was wir bisher getan haben, bereits aus? Vielen Dank schon im Voraus und noch einen schönen Tag, wünscht Ihnen hochachtungsvoll Caroline F. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wie Sie dem Artikel des Tiernotrufes entnehmen können, ist die Neuregelung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der von Tierschützerin geforderten umfassenden Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, vielen Tierschützern nicht weit genug gefasst. Die Neureglung des Tierschutzgesetzes sieht nämlich nur vor, dass die jeweiligen Landesregierungen Verordnungen erlassen können, in denen unter anderem auch die Kennzeichnung und Registrierung von frei laufenden Katzen in einem bestimmten Gebiet angeordnet werden kann. Ob es daher in Ihrer Stadt überhaupt zu einer Registrierungspflicht kommt und bei welcher Stelle diese Registrierung vorgenommen werden muss, ist daher offen. Die erfolgte Kastration, das Chipen und die Registrierung sind daher -bisher- ausreichend.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wie Sie dem Artikel des Tiernotrufes entnehmen können, ist die Neuregelung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der von Tierschützerin geforderten umfassenden Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, vielen Tierschützern nicht weit genug gefasst. Die Neureglung des Tierschutzgesetzes sieht nämlich nur vor, dass die jeweiligen Landesregierungen Verordnungen erlassen können, in denen unter anderem auch die Kennzeichnung und Registrierung von frei laufenden Katzen in einem bestimmten Gebiet angeordnet werden kann. Ob es daher in Ihrer Stadt überhaupt zu einer Registrierungspflicht kommt und bei welcher Stelle diese Registrierung vorgenommen werden muss, ist daher offen. Die erfolgte Kastration, das Chipen und die Registrierung sind daher -bisher- ausreichend.