zurück zur Übersicht "Übergabevertrag" von privat zu privat für Katze 28.01.2013 von Katja S. Sehr geehrte Frau RÄ Fries, aus gesundheitlichen Gründen muss ich mich leider von meinem Kater trennen. Da ich ihn nicht einfach so weggeben möchte, war ich auf der Suche nach einem Übergabevertrag in dem die Übernahme und zukünftige Haltung schriftlich festgelegt ist. Bisher fand ich allerdings nur Verträge von Vereinen an privat. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir einen geeigneten Vordruck oder Link zukommen lassen können. Wichtig ist mir, dass die Übernahme geregelt ist und auch bestimmte Angelegenheiten im Vertrag vereinbart sind, auch wenn diese selbstverständlich sind (Tierarzt, Tasso-Registrierung etc.) Vielen lieben Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen Katja Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Mit einem Vordruck oder einem konkreten Link kann ich Ihnen leider nicht dienen. Sie können jedoch die diversen Tierschutzverträge als Orientierungshilfe nehmen. Wichtig ist, dass Sie den Namen und die gesamte Anschrift des Käufers aufnehmen, den Kaufpreis festlegen und ob eine Anzahlung und anschließende Ratenzahlung vereinbart ist oder ob der gesamte Kaufpreise in bar übergeben werden soll. Sollte Sie eine Ratenzahlung vereinbaren, sollten Sie sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Da Sie als Privatverkäuferin die Gewährleistung ausschließen können, sollten Sie dies auch unbedingt aufnehmen. Benennen Sie vorhandene Krankheiten des Katers in dem Vertrag, um den nachträglichen Vorwurf der Täuschung zu vermeiden. Weitere Bedingungen können Sie aufnehmen (Haltung nach dem Tierschutzgesetz, Ummeldung bei TASSO innerhalb von 1 Woche, etc.), diese sind in den allermeisten Tierschutzverträgen auch enthalten, daran können Sie sich orientieren. Um den Käufer an die Einhaltung des Vertrages zu binden, könnten Sie für den Fall des Verstoßes gegen den Vertrag auch eine Vertragsstrafe in Höhe des Kaufpreises aufnehmen. Verzichten Sie auf mündliche Nebenabsprachen, diese lassen sich bei einem möglichen Streit nachträglich meist nur schwer bis gar nicht beweisen. Halten Sie einfach alles was mit dem Käufer vereinbaren auch in dem Vertrag fest, auch und gerade wenn es sich um Freunde oder Bekannte handelt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Mit einem Vordruck oder einem konkreten Link kann ich Ihnen leider nicht dienen. Sie können jedoch die diversen Tierschutzverträge als Orientierungshilfe nehmen. Wichtig ist, dass Sie den Namen und die gesamte Anschrift des Käufers aufnehmen, den Kaufpreis festlegen und ob eine Anzahlung und anschließende Ratenzahlung vereinbart ist oder ob der gesamte Kaufpreise in bar übergeben werden soll. Sollte Sie eine Ratenzahlung vereinbaren, sollten Sie sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Da Sie als Privatverkäuferin die Gewährleistung ausschließen können, sollten Sie dies auch unbedingt aufnehmen. Benennen Sie vorhandene Krankheiten des Katers in dem Vertrag, um den nachträglichen Vorwurf der Täuschung zu vermeiden. Weitere Bedingungen können Sie aufnehmen (Haltung nach dem Tierschutzgesetz, Ummeldung bei TASSO innerhalb von 1 Woche, etc.), diese sind in den allermeisten Tierschutzverträgen auch enthalten, daran können Sie sich orientieren. Um den Käufer an die Einhaltung des Vertrages zu binden, könnten Sie für den Fall des Verstoßes gegen den Vertrag auch eine Vertragsstrafe in Höhe des Kaufpreises aufnehmen. Verzichten Sie auf mündliche Nebenabsprachen, diese lassen sich bei einem möglichen Streit nachträglich meist nur schwer bis gar nicht beweisen. Halten Sie einfach alles was mit dem Käufer vereinbaren auch in dem Vertrag fest, auch und gerade wenn es sich um Freunde oder Bekannte handelt.