zurück zur Übersicht Tierarztkosten 11.12.2009 von Karl-Heinz S. >Guten Tag. >Heute habe ich einmal keine >Gesundheitsfrage, sondern ein ganz >allgemeines Anliegen. >In der Regel zahlt man ja für einen >Tierarztbesuch unmittelbar nach der >Behandlung. >Frage: Gibt es für Tierärzte so etwas wie >eine Gebührentabelle (etwa wie bei >Rechtsanwälten), oder entscheidet der Arzt >von "Fall zu Fall"? >Können die Kosten in den einzelnen Bundes- >ländern erheblich variieren? > >Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon jetzt >und wünsche Ihnen und Ihrem Team ein frohes >Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins >Jahr 2010. Antwort von Tierarzt Dr. Christian Bank Sehr geehrter Herr S., die Abrechnung der vom Tierarzt erbrachten Leistungen richtet sich in Deutschland zum momentanen Zeitpunkt nach der "Gebührenordnung für Tierärzte" (GOT) vom 30.06.2008. Dabei ist für jede erbrachte Leistung ein Betrag angeben, der je nach Zeitaufwand und Schwere des Falles (nach Ermessen des behandelnden Tierarztes) zwischen dem ein- und dreifachen Satz der GOT abgerechnet werden darf. Sollten Sie sich die GOT einmal komplett durchlesen wollen, hier der entsprechende Internetlink: http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html Mit freundlichen Grüßen C.Bank
Antwort von Tierarzt Dr. Christian Bank Sehr geehrter Herr S., die Abrechnung der vom Tierarzt erbrachten Leistungen richtet sich in Deutschland zum momentanen Zeitpunkt nach der "Gebührenordnung für Tierärzte" (GOT) vom 30.06.2008. Dabei ist für jede erbrachte Leistung ein Betrag angeben, der je nach Zeitaufwand und Schwere des Falles (nach Ermessen des behandelnden Tierarztes) zwischen dem ein- und dreifachen Satz der GOT abgerechnet werden darf. Sollten Sie sich die GOT einmal komplett durchlesen wollen, hier der entsprechende Internetlink: http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html Mit freundlichen Grüßen C.Bank