Katzenschutzverordnungen

Der richtige Weg zur Eindämmung des Katzenelends

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Nachhaltige und tierschutzgerechte Lösung: Katzenschutzverordnungen.

In Deutschland leben schätzungsweise zwei Millionen Streunerkatzen. Diese stammen ursprünglich von entlaufenen, ausgesetzten oder zurückgelassenen Hauskatzen ab. Ihre Nachkommen leben heute verwildert in sogenannten Katzenkolonien, die sich an verlassenen Grundstücken, Kleingartenanlagen, Friedhöfen oder Campingplätzen bilden. Im Gegensatz zu Wildkatzen, die an das Leben in der freien Natur angepasst sind, kommen verwilderte Hauskatzen allein nur schwer zurecht. Sie leiden oft erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen.

Unkontrollierte Vermehrung als Kernproblem

Die größte Herausforderung, die zur stetigen Verschlimmerung der Situation der Streunerkatzen beiträgt, ist die unkontrollierte Vermehrung. Eine einzige unkastrierte Katze kann innerhalb weniger Jahre für mehrere hundert Nachkommen sorgen. Dieser Kreislauf führt zu immer mehr Tierleid. Die einzig nachhaltige und tierschutzgerechte Lösung, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist die konsequente Kastration der Tiere.

Dabei tragen nicht nur verwilderte Katzen zur Vermehrung bei, sondern auch unkastrierte Besitzerkatzen mit Freigang. Diese können sich mit Streunerkatzen paaren und so das Problem weiter verschärfen. Aus diesem Grund gehören die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung immer zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung dazu.


Katzenschutzverordnungen als rechtliche Grundlage

Um die unkontrollierte Vermehrung der Katzenpopulation einzudämmen, können Kommunen durch den Erlass einer Katzenschutzverordnung Katzenhalter dazu verpflichten, ihre Freigängerkatzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Diese Verordnungen sind ein wirksames Mittel im Katzenschutz und tragen maßgeblich dazu bei, das Leid der Streunerkatzen zu reduzieren.


Warum sind Katzenschutzverordnungen wichtig?

  • Sie verhindern unkontrollierte Vermehrung und langfristig weiteres Tierleid.
  • Sie erleichtern die Identifizierung und Rückführung entlaufener Hauskatzen.
  • Sie reduzieren die Ausbreitung von Krankheiten, die vor allem in großen Katzenkolonien ein Problem darstellen.

Welche Städte und Gemeinden haben bereits Katzenschutzverordnungen?

Viele Städte und Gemeinden in Deutschland haben bereits Kastrations- oder Katzenschutzverordnungen eingeführt. Diese Regelungen verpflichten Katzenhalter dazu, ihre Freigängerkatzen kastrieren und registrieren zu lassen, um die Population nachhaltig zu kontrollieren.

Ob auch Ihre Stadt eine Katzenschutzverordnung eingeführt hat, können Sie in unserer Auflistung der Städte und Gemeinden nachsehen.

Städte & Gemeinden

Warum eine bundesweite Katzenschutzverordnung notwendig ist

Derzeit liegt die Entscheidung über die Einführung einer Katzenschutzverordnung bei den einzelnen Städten und Gemeinden. Dies führt zu großen Unterschieden, da nicht überall Maßnahmen ergriffen werden. In Regionen ohne Verordnung wächst die Streunerkatzenpopulation unkontrolliert weiter, was auch die Bemühungen benachbarter Kommunen erheblich erschwert. Insbesondere unkastrierte Katzen können aufgrund großer Streifgebiete dort einwandern.

Eine bundesweite Katzenschutzverordnung würde diese Lücken schließen und einheitliche Standards schaffen. Dies wäre ein entscheidender Schritt, um das Katzenelend nachhaltig einzudämmen. Eine flächendeckende Regelung würde sicherstellen, dass Freigängerkatzen deutschlandweit kastriert, gekennzeichnet und registriert werden müssen. Gleichzeitig würde sie die Arbeit von Tierschutzorganisationen erleichtern, da Maßnahmen zum Schutz von Streunerkatzen besser koordiniert werden könnten und langfristige Erfolge im Katzenschutz sichtbar würden. 

Bundesweite Katzenschutzverordnung

Katzenschutzverordnungen: Ein wichtiger Baustein für nachhaltigen Katzenschutz

Katzenschutzverordnungen sind ein unverzichtbares Instrument im Tierschutz. Sie schützen nicht nur die Streunerkatzen, sondern tragen auch insgesamt zu einer gesünderen und stabileren Katzenpopulation bei. Gleichzeitig fördern sie die verantwortungsvolle Katzenhaltung und helfen, das Bewusstsein für die Bedeutung der Kastration, Kennzeichnung und Registrierung zu schärfen. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Katzenschutzvereinen lässt sich so das Leben der Streunerkatzen langfristig verbessern.
 

Ihr Kontakt zu uns

Bei allen Fragen rund um das Thema Katzenschutzverordnungen sind wir als Experte für Sie da und beraten Sie gerne.
Unser Kontakt für Ihr Anliegen: tierschutz@tasso.net

 

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Städte und Gemeinden

Katzenschutzverordnungen

2013 wurde mit Einfügung des § 13b in das Tierschutzgesetz eine Möglichkeit geschaffen, auf tierschutzrechtlicher Basis eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Inzwischen haben zahlreiche Bundesländer per Landesverordnung ihren Kommunen die gesetzliche Grundlage geschaffen, kommunale Katzenschutzverordnungen (KVO) nach §13b Tierschutzgesetz zu erlassen.

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Rechtliche Grundlagen

Kontrolle der Katzenpopulation

Katzenschutzverordnungen basieren auf den rechtlichen Möglichkeiten des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und bieten Kommunen die Grundlage, Maßnahmen zur Kontrolle der Katzenpopulation zu ergreifen. 

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Einheitliche Regelungen

Bundesweite KVO

Aktuell liegt die Entscheidung über die Einführung einer Katzenschutzverordnung in kommunaler Verantwortung. In vielen Regionen mangelt es an klaren Regelungen. Nur eine bundesweite Katzenschutzverordnung kann diese Lücke schließen und sicherstellen, dass Freigängerkatzen überall in Deutschland kastriert, gekennzeichnet und registriert werden müssen.

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Katzenschutz

So hilft TASSO

TASSO setzt sich seit vielen Jahren aktiv für den Katzenschutz ein und bietet umfassende Unterstützung, um das Leid von Streunerkatzen zu verringern und ihre Situation nachhaltig zu verbessern. 

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Katzenschutzverordnungen

So bringen Sie sich auf den Weg

Die Einführung einer Katzenschutzverordnung erfordert sorgfältige Vorbereitung, enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und ein gutes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.

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