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Welpe aus Tschechien

von Manuela N.

Hallo, ich werde voraussichtlich einen Welpen aus Tschechien bekommen (FCI-Züchter). Was muss ich beachten wegen der Überführung und bekommt man von den dortigen Tierärzten einen gültigen EU-Impfausweis oder muss ich den in Deutschland beim Tierarzt besorgen und dem dortigen Tierarzt/Züchter vorab zukommen lassen? Man sagte mir, der Welpe wird gechippt und geimpft und einen Impfpass bekommen wir - aber ist der dann auch der richtige für Deutschland? Sonst noch irgendwas, das ich vorher wissen bzw. beachten sollte? Mfg Manuela N.

Tierärztin Dr. Anette Fach

Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach

Sehr geehrte Frau N., die Einreisebestimmungen innerhalb der EU sind in einer Verordnung geregelt und gelten für alle EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Heimtiere, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend mit einem Mikrochip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B- Übertragung) ausgestattet werden. Erst nach der Kennzeichnung und der eindeutigen Identifikation des jeweiligen Tieres darf die für Reisen innerhalb der EU notwendige Tollwutimpfung erfolgen und im Heimtierausweis eingetragen werden. Bei Reisen muss der blaue Heimtierausweis (ab dem 29. Dezember 2014 neuer EU-Heimtierausweis) mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Damit sollte das dann alles seine Richtigkeit haben :-). Wenn Sie den Welpen übernommen haben, würde ich ihn zeitnah mal beim Tierarzt vorstellen, damit dieser nachschauen kann, ob alle Impfungen, Entwurmungen etc. vorhanden sind. Viel Freude mit dem kleinen Kerl! Herzliche Grüße Anette Fach

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