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Tierarztkosten

von Brigitte S.

Hallo und guten Morgen, habe eine Labrador-Retriever Hündin. Sie wird am 4.3.15 13 Jahre alt. Ich muss langsam damit rechnen, dass es bald zu Ende geht. Noch frisst Luna gut, läuft auch noch am Fahrrad, kann jedoch nicht mehr richtig bellen, sie muss dann würgen. Luna besteht nur noch aus Fettgeschwülsten. Habe ihr vor zwei Jahren schon eins entfernen lassen. Mit gutartigen Befund. Frage: Darf der Tierarzt, wenn es so weit ist, die Spritze verweigern(Behandlung)? Bekomme Sozialhilfe ... Habe bisher alle Arztrechnungen bezahlen können, doch dieses Mal schaffe ich es nicht, alles zusammen zu bekommen. Wäre dankbar für eine Antwort. Verbleibe mit freundlichen Grüßen Brigitte S.

Tierärztin Dr. Bettina Schmidt

Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt

Sehr geehrte Frau S. laut der Berufsordnung für Tierärzte ist ein Tierarzt zur Leistung der Ersten Hilfe bei Tieren verpflichtet. Er darf die Behandlung eines Tieres verweigern, wenn insbesondere das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Tierbesitzer fehlt. Soweit die gesetzliche Grundlage. In Ihrem Fall ist es vielleicht sinnvoll, frühzeitig mit Ihrem Tierarzt zu sprechen und ihn zu fragen, ob er dann für die letzte Spritze zur Verfügung stehen kann. Sicher fallen dafür auch Kosten an, die Sie dann vielleicht in Raten bezahlen könnten. Mir stellt sich die Frage, ob Luna am Hals auch ein Gschwulst hat, dass eventuell auf den Kehlkopf drückt. Dies sollte man nochmal untersuchen lassen, damit Luna auch immer gut Luft bekommt. Liebe Grüße B. Schmidt

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