zurück zur Übersicht Besuchshunde und Katzen 30.09.2009 von Christa W. Sehr geehrte Frau Fries, habe den Artikel >Das Halten von Hund und Katze...< gelesen. Wie sieht es rechtlich mit Besuchshunden und Katzen (die ständig zu Besuch sind) aus? Mit freundlichem Gruß Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der jeweils vorhandenen Regelung im Mietvertrag, kann ein Vermieter dem Besuch seines Mieters nicht verbieten, einen Hund mitzubringen, da es zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung gehört, Besuch zu empfangen. Wenn sie in unregelmäßigen Abständen Hunde oder Katzen für wenige Stunden beaufsichtigen, dürfte dies auch noch zu der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung gehören und könnte nicht verboten werden. Anders sieht es jedoch bei regelmäßigen und längeren Besuchen aus, da es sich dabei um eine eingeschränkte Tierhaltung handelt, mit der ein möglicherweise bestehendes Tierhaltungsverbot oder eine nicht ausgesprochene Genehmigung des Vermieters umgangen werden soll. Dies kann der Vermieter verbieten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der jeweils vorhandenen Regelung im Mietvertrag, kann ein Vermieter dem Besuch seines Mieters nicht verbieten, einen Hund mitzubringen, da es zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung gehört, Besuch zu empfangen. Wenn sie in unregelmäßigen Abständen Hunde oder Katzen für wenige Stunden beaufsichtigen, dürfte dies auch noch zu der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung gehören und könnte nicht verboten werden. Anders sieht es jedoch bei regelmäßigen und längeren Besuchen aus, da es sich dabei um eine eingeschränkte Tierhaltung handelt, mit der ein möglicherweise bestehendes Tierhaltungsverbot oder eine nicht ausgesprochene Genehmigung des Vermieters umgangen werden soll. Dies kann der Vermieter verbieten.