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Hund hetzt und beisst andere Hunde

von Thomas J.

Sehr geehrte Frau Fries In unserem Dorf lebt eine Familie mit ihrem Hund der ca 30 Kilo wiegt.Der Hund läuft grundsätzlich ohne Leine,meistens haben die Hundeführer auch keine Leine dabei.Der Hund hört auf keinerlei Befehle seiner Besitzer und stürzt sich auf jeden Hund den er sieht oder hetzt ihn,meistens kleinere Hunde.Oft gehen Kinder mit dem Hund spazieren ,die nicht in der Lage sind das Tier zu halten.Diese Kinder machen sich einen Spass daraus den Hund am Zaun fremder Grundstücke gegen Hunde hinter dem Zaun aufzuhetzen.DerHund war bereits mehrmals im Tierheim weil er herrenlos herumlief.Wenn man die Besitzer anspricht wird man entweder ignoriert oder beleidigt.Da ich Angst habe ,daß mein alter Hund von dem Hund verletzt wird,habe ich die Vorfälle dem Ordnungsamt mitgeteilt(auch mehrere andere Hundebesitzer taten das).Daraufhin teilte mir das Ordnungsamt mit,daß die Kinder mit dem Hund allein spazieren gehen dürften und das der Hund selbst im Dorf ohne Leine laufen dürfte und es keine möglichkeit gebe gegen die Besitzer vorzugehen bevor jemand verletzt werde.Meine Frage ist :Gibt es wirklich keine Möglichkeit die Öffentlichkeit vor solchen Hunden zu schützen,bevor jemand gebissen wird?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich gehe davon aus, dass Sie und die anderen Halter sich bisher nur mündlich an das Ordnungsamt gewandt haben. Um nicht mit den genannten Argumenten abgewimmelt zu werden, raten ich Ihnen und den anderen Haltern unbedingt eine schriftliche Eingabe zu machen und um Überprüfung und Einleitung notwendiger Maßnahmen und um Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens. Sie können sich dafür auf die Gesetzeslage in Hessen beziehen. In Hessen wird die Hundehaltung in der „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)“ geregelt. Gemäß § 1 Absatz 1 sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Gemäß § 1 Absatz 2 gilt, dass wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss ist auch die Telefonnummer anzugeben. In Ihrem Fall könnte es sich um einen gefährlichen Hund im Sinne von § 2 HundeVO handelt, da gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 3 auch Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen, gefährlich sind. Für die Haltung eines (vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuften Hundes) gelten zalhreiche gesetzliche Regeln, u.a. dürfen nur Personen ab 18 Jahren diesen Hund ausführen. Um der Behörde die Situation klar zu machen, ist es wichtig, dass Sie dem Amt die Lage so konkret wie möglich schildern, also unter Angabe von Daten und Uhrzeiten. Auch sollten Sie sich mit den anderen Haltern (insbesondere denen, deren Hunde gehetzt und/oder verletzt wurden) zusammenschließen, um eine größere Wirkung zu erzielen.

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