zurück zur Übersicht Anzahl der Katzen 04.09.2009 von Agnes V. Beim Einzug habe ich meiner Vermieterin erzählt, dass ich eine Katze habe. Sie hat den Einzug erlaubt. Die Katze starb und ich holte mir eine neue Katze - die sich einsam fühlte. Deshalb fragte ich meine Vermieterin um die Erlaubnis für eine zweite Katze. Sie sagte, dass sie das nicht so gut fände ... sagte aber nicht nein. Also zog die zweite Katze ein. Vor einem halben Jahr nahm ich dann noch einen weiteren Kater auf. Das weiß meine Vermieterin allerdings nicht. Sie hatte sich einige Zeit nach dem Einzug der zweiten Katzen geäußert, dass sie das eigentlich nicht gewollt habe ... scheinbar drückt sie Dinge nur sehr höflich und nicht immer direkt aus. Sie sagte aber, dass ich die zweite Katze nicht abschaffen müsse - aber das sie nicht erfreut darüber wäre ... Was kann mir nun passieren, wenn meine Vermieterin herausfindet, dass ich eine dritte Katze habe? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Unklarheiten und Missverständnisse zu vermeiden, sollten Absprachen und Genehmigungen mit dem Vermieter zur eigenen Sicherheit immer schriftlich erfolgen. Da Ihre Vermieterin die zweite Katze nun seit längerer Zeit duldet, könnte sie die Entfernung der beiden ersten Katzen nicht verlangen. Da Sie mit dem Einzug der dritten Katze offensichtlich erneut gegen den Willen der Vermieterin gehandelt haben, verstoßen Sie gegen den Mietvertrag. Die Vermieterin könnte die Entfernung der dritte Katze fordern und unter Umständen den Mietvertrag kündigen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Unklarheiten und Missverständnisse zu vermeiden, sollten Absprachen und Genehmigungen mit dem Vermieter zur eigenen Sicherheit immer schriftlich erfolgen. Da Ihre Vermieterin die zweite Katze nun seit längerer Zeit duldet, könnte sie die Entfernung der beiden ersten Katzen nicht verlangen. Da Sie mit dem Einzug der dritten Katze offensichtlich erneut gegen den Willen der Vermieterin gehandelt haben, verstoßen Sie gegen den Mietvertrag. Die Vermieterin könnte die Entfernung der dritte Katze fordern und unter Umständen den Mietvertrag kündigen.