zurück zur Übersicht

Anzahl der Katzen

von Agnes V.

Beim Einzug habe ich meiner Vermieterin erzählt, dass ich eine Katze habe. Sie hat den Einzug erlaubt. Die Katze starb und ich holte mir eine neue Katze - die sich einsam fühlte. Deshalb fragte ich meine Vermieterin um die Erlaubnis für eine zweite Katze. Sie sagte, dass sie das nicht so gut fände ... sagte aber nicht nein. Also zog die zweite Katze ein. Vor einem halben Jahr nahm ich dann noch einen weiteren Kater auf. Das weiß meine Vermieterin allerdings nicht. Sie hatte sich einige Zeit nach dem Einzug der zweiten Katzen geäußert, dass sie das eigentlich nicht gewollt habe ... scheinbar drückt sie Dinge nur sehr höflich und nicht immer direkt aus. Sie sagte aber, dass ich die zweite Katze nicht abschaffen müsse - aber das sie nicht erfreut darüber wäre ... Was kann mir nun passieren, wenn meine Vermieterin herausfindet, dass ich eine dritte Katze habe?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um Unklarheiten und Missverständnisse zu vermeiden, sollten Absprachen und Genehmigungen mit dem Vermieter zur eigenen Sicherheit immer schriftlich erfolgen. Da Ihre Vermieterin die zweite Katze nun seit längerer Zeit duldet, könnte sie die Entfernung der beiden ersten Katzen nicht verlangen. Da Sie mit dem Einzug der dritten Katze offensichtlich erneut gegen den Willen der Vermieterin gehandelt haben, verstoßen Sie gegen den Mietvertrag. Die Vermieterin könnte die Entfernung der dritte Katze fordern und unter Umständen den Mietvertrag kündigen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung