zurück zur Übersicht

Probleme wegen Nachbarskater

von Susanne N.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich heute mit einem Problem an Sie, das leider immer größer wird. Vor einem halben Jahr zog ein neues Ehepaar in ein Haus in unserer Straße. Beide sind berufstätig und haben zwei Katzen. Die eine Katze ist meistens bei ihnen im Haus, die zweite Katze (ein Kater) ständig draußen. Ihm ist anscheinend immer langweilig, er hat bereits einige unserer Nachbarskatzen verletzt und er versucht, in unser Haus zu kommen. Es fing damit an, dass er ständig auf unsere Fensterbretter sprang und durch das geöffnete Fenster ins Haus wollte. Unsere Fliegengitter hat er dabei auch beschädigt. Wir haben unseren Garten ausbruchsicher gemacht, da wir selbst einen Kater haben und an einer belebten Straße wohnen. Unser Garten ist eingezäunt und wir haben für unseren Kater ein Gehege gebaut, so dass er sich ungestört im Garten aufhalten kann. Nun versucht der Nachbarskater ständig in unseren Garten "einzubrechen" und beschädigt dabei das Gehege. Dies geht nun schon nächtelang so unter Schreien und Miauen, so dass wir keine Nacht ungestört schlafen können. Unser Kater ist ein Einzelgänger und reagiert extrem verstört, wir können den Nachbarskater daher nicht in unser Haus lassen. Sobald er etwas zu fressen bekommt und etwas gestreichelt wird, ist der Nachbarskater wieder zufrieden. Wir haben mehrmals versucht mit seinen Besitzern zu sprechen, jedoch bekamen wir nur ein Lachen zur Antwort. Leider kümmern sie sich nicht um ihren Kater, oftmals ist er auch ziemlich hungrig. Leider kann es so nicht weitergehen, denn diese Woche hat der Nachbarskater unseren Kater schlimm verletzt (und das nicht zum ersten Mal!). Natürlich möchten wir auch nicht, dass dem Nachbarskater etwas passiert. Wie sollen wir in dieser Situation weiter vorgehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Susanne N.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Trotz Ihrer Bemühungen durch Gespräche eine gütliche Lösung zu finden, sind die Halter des Katers offensichtlich daran nicht interessiert. Daher sollten Sie sich nun schriftlich an die Besitzer wenden. Da Sie schreiben, dass der Kater Fliegengitter und das Außengehege beschädigt, ist der Halter gemäß § 833 BGB verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Auch die Verletzungen Ihres Katers stellen rechtlich eine “Beschädigung Ihres Eigentums“ dar, für die er ebenfalls haften muß, sprich z.B. entstandene Tierarztkosten nebst Fahrtkosten ersetzen. Auf ein Verschulden des Halters kommt es dabei nicht an. Wichtig ist jedoch, dass Sie nachweisen können, dass es sich auch um den Kater desjenigen handelt. Die Besitzer weder wahrscheinlich bestreiten, dass es sich um ihre Katze handelt und behaupten, dass die Schäden schon vorhanden waren oder durch Ihre eigenen Kater verursacht wurden. Machen Sie Fotos von dem Kater oder drehen ein Video, während er das Gehege beschädigt, o.ä.. Neben möglichen Schadensersatzansprüchen, könnte Ihnen aufgrund der Wiederholungsgefahr ein Unterlassungsanspruch gegen den Halter zustehen, da Sie die Beschädigungen nicht dulden müssen. Fordern Sie die Besitzer des Katers daher schriftlich auf, den Ihnen entstandenen Schaden zu ersetzen und kündigen an auch weitere Schäden jeweils geltend zu machen. Setzen Sie eine Zahlungsfrist und fügen Sie, wenn vorhanden, Rechnungen in Kopie bei (z.B. die Tierarztrechnung). Des Weiteren fordern Sie ihn auf, ab sofort dafür Sorge zu tragen, dass sein Kater Ihr Eigentum nicht mehr beschädigt und nicht nochmals Ihren Kater verletzt. Behalten Sie sich weitere rechtliche Schritte vor. Schicken Sie den Brief zu Nachweiszwecken als Einwurf-Einschreiben. Sollten die Besitzer sich weigern oder Ihren Brief ignorieren, sollten Sie die weiteren sinnvollen rechtlichen Schritte und das entsprechende Kostenrisiko anwaltlich überprüfen lassen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung