zurück zur Übersicht Katzenhaltung auf 104qm 20.03.2014 von Ines A. Ich habe Hauskatzen, die kastriert und gechippt sind, sind stubenrein, machen nichts kaputt. Unser Vermieter war schon oft da, hat die Katzen schon sehr oft gesehen. Sie lagen auf ihren Plätzen und schliefen. Wir haben sie schon ca. fünf Jahre. Unser Vermieter Jan irgendwann mal ab und sagte, die Katzen müssen weg. Sie richten keinen Schaden an, kommen mit anderen Katzen nicht im Kontakt. Ich bin deshalb schon zweimal umgezogen mit meiner Tochter. Da ich allein erziehend bin, bangte ich auch um das Wohl meiner 8-jährigem Tochter. Sie hat sie von Klein auf, die Katzen. Fanden sie verwahrlost im einen Holzhaufen, nahmen sie auf, sie taten uns leid. Bis heute sind sie da, habe auch schon zweimal einen Rechtsanwalt hinzu gezogen, der sagte mir nicht viel dazu. Der Vermieter ließ das Veterinäramt zu uns schicken, er hat nichts einzuwenden. Wie kann ich vorgehen, damit ich das Recht habe, unsere Katzen zu behalten?Es beschäftigt uns sehr viel!Vielen Dank erst mal. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst Allgemeines zur Katzenhaltung in Mietwohnungen vorweg. Der Bundesgerichtshof hat (BGH) am 20.03.2013 entschieden, dass eine Mietvertragsklausel, in der die Hunde-und Katzenhaltung generell verboten ist, unwirksam ist (Az VIII ZR 168/12), da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Aus der Unwirksamkeit der Verbotsklausel folgt jedoch nicht automatisch, dass nun die Hunde-und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In jedem Einzelfall muss die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. In Ihrem Fall kommt hinzu, dass der Vermieter die Katzenhaltung offensichtlich jahrelang duldet und Ihnen die Katzenhaltung daher nur dann wirksam verbieten könnte, wenn nun nachvollziehbare und und nachweisbare Gründe vorliegen, z.B. Lärm- oder Geruchsbelästigung durch die Katzen. Da Sie schreiben, dass Ihr Vermieter plötzlich die Abschaffung der Katzen fordert, das Veterinäramt schon eingeschaltet wurde, Sie auch schon zwei mal wegen der Katzen umziehen mußten und einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, müßten diese Einzelheiten zunächst bekannt sein, um die Rechtmäßigkeit des Verbots Ihres Vermieters überhaupt prüfen zu können. Wenden Sie sich daher entweder an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt/in für Mietrecht vor Ort um prüfen zu lassen, ob Sie die Katzen weiterhin halten dürfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst Allgemeines zur Katzenhaltung in Mietwohnungen vorweg. Der Bundesgerichtshof hat (BGH) am 20.03.2013 entschieden, dass eine Mietvertragsklausel, in der die Hunde-und Katzenhaltung generell verboten ist, unwirksam ist (Az VIII ZR 168/12), da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Aus der Unwirksamkeit der Verbotsklausel folgt jedoch nicht automatisch, dass nun die Hunde-und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In jedem Einzelfall muss die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. In Ihrem Fall kommt hinzu, dass der Vermieter die Katzenhaltung offensichtlich jahrelang duldet und Ihnen die Katzenhaltung daher nur dann wirksam verbieten könnte, wenn nun nachvollziehbare und und nachweisbare Gründe vorliegen, z.B. Lärm- oder Geruchsbelästigung durch die Katzen. Da Sie schreiben, dass Ihr Vermieter plötzlich die Abschaffung der Katzen fordert, das Veterinäramt schon eingeschaltet wurde, Sie auch schon zwei mal wegen der Katzen umziehen mußten und einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, müßten diese Einzelheiten zunächst bekannt sein, um die Rechtmäßigkeit des Verbots Ihres Vermieters überhaupt prüfen zu können. Wenden Sie sich daher entweder an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt/in für Mietrecht vor Ort um prüfen zu lassen, ob Sie die Katzen weiterhin halten dürfen.