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Hund soll zur Begutachtung zum Tierarzt

von Madlen S.

Hallo! Mein Hund hat die Mama meiner Nachbarin mit dem Zahn leicht an der Hand erwischt. Er hat nicht gebissen, ist eher mit dem Zahn nur leicht hängen geblieben. Sie erwähnte mehrmals, dass alles in Ordnung sei und wir nichts unternehmen müssen. Dann kam auf einmal Post von der Stadt, wo uns vorgeworfen wird, dass unser Hund sie gebissen hätte. Leider machte sie da falsche Angaben zum Ort, wo das passiert ist und auch wie es zu dem Vorfall kam. Sie gab an, dass sie nur am Hund vorbei gehen wollte und er dann einfach zubiss. Doch sie hatte, wie mir auch mein Nachbar (ihr angehender Schwiegersohn), der mit dabei war, bestätigte, ihre Hand in seine Richtung gestreckt. Und das, obwohl wir ihr schon oft sagten, dass sie unseren Hund nicht anfassen darf. Natürlich ist es nicht gut, dass er da aggressiv wurde und mit dem Zahn hängen blieb, aber ich finde, es ist nicht nur unsere Schuld. Naja, auf jeden Fall müssen wir jetzt wegen der falschen Angaben und weil ihr angehender Schwiegersohn, unser Nachbar, keine Aussage gemacht hat, zu einer tierärztlichen Begutachtung. Laut Brief müssen wir die Kosten dafür auch selber tragen. Muss die Kosten die Hundehaftpflichtversicherung übernehmen oder müssen wir es komplett selbst zahlen? Kann ich die Kosten wegen der Angabe falscher Tatsachen irgendwie einklagen oder sind die Chancen da eher gering? Zudem bekam mein Freund letzte Woche Post von der Polizei. Anhörung wegen nicht abgegebener Unterlagen an den Arzt. Ihm wird vorgeworfen, wichtige aufgeforderte Unterlagen nicht erbracht zu haben. Wir haben leider nie eine schriftliche Aufforderung des Arztes bekommen. Unsere Nachbarn haben uns mündlich mitgeteilt, dass ihre (Schwieger-)Mama eine Kopie des Impfausweises vom Hund haben möchte. Diese Unterlagen sendeten wir ihr direkt zu. Nach kurzer Zeit kamen unsere Nachbarn wieder zu uns, dass es nicht das Richtige sei. Sie bräuchte irgendeinen Nachweis vom Tierarzt. Auf Nachfrage, was sie genau benötigt, konnte uns keiner eine Antwort geben. Sie hatte leider nicht richtig zugehört, was der Arzt genau haben will. Wir haben dann einfach so eine Tollwut-Untersuchung gemacht und so schnell wie möglich wieder direkt an die "Geschädigte" geschickt, denn wir hatten ja keine Adresse vom Arzt. Entweder hat sie diese Unterlagen nicht weitergeleitet oder es waren wieder nicht die richtigen. Hätten wir eine schriftliche Aufforderung vom Arzt bekommen müssen? Was kann uns für "Strafe" erwarten? Vor allem, ist es ratsam gegen die "Geschädigte" rechtliche Schritte einzuleiten, falls die Schikane weitergeht? Ich hoffe, meine Angaben reichen, um meine Fragen beantworten zu können. Vielen Lieben Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Madlen S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In Ihrem Fall sind drei verschiedene Rechtsbereiche, das Zivilrecht, das Strafrecht und das Verwaltungsrecht betroffen. Auch wenn Sie die Formulierung wählen, Ihr Hund sei mit dem Zahn “leicht hängen geblieben“ und auch wenn die Dame eine Mitschuld daran hätte, so hat er im Ergebnis nach einem Menschen geschnappt und ist -wie Sie schreiben- aggressiv geworden. Da Sie schildern, dass Sie die Dame bereits mehrmals aufgefordert haben, den Hund nicht anzufassen, müßten die Gründe hierfür geklärt werden, insbesondere ob Ihr Hund bereits zuvor bereits einen Menschen gebissen hat. Sollte die Dame Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern, also einen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen, für den Sie als Halterin gemäß § 833 BGB haften müssen, so können Sie diese Forderung an die Hundehalterhaftpflichtversicherung zur Regulierung des Schadens abgeben. Weisen Sie die Versicherung daraufhin, dass die Geschädigte Ihrer Ansicht nach ein Mitverschulden trägt. Die tierärztliche Begutachtung wurde Ihnen von der Stadt aufgegeben, da die Behörde gemäß § 3 Gefahrhundgesetz SH zur Prüfung, ob es sich um einen gefährlichen Hund nach Absatz 2 oder Absatz 3 Nr. 1 handelt, eine Begutachtung des Hundes bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt, die oder der in der Verhaltenskunde von Hunden erfahren ist, auf Kosten der Hundehalterin oder des Hundehalters anordnen kann. Diese Kosten werden von der Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht übernommen. Anhaltspunkte dafür, diese Kosten von der Geschädigten oder dem Zeugen erstattet zu verlangen, ergeben sich aus Ihrer Schilderung nicht. Da die Geschädigte aber falsche Angaben zum Ort und dem Ablauf des Vorfall gemacht hat, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen und Akteneinsicht fordern, um dies richtigzustellen zu können bzw. eine Stellungnahme abgeben zu können. Da Sie schreiben, dass es Ihr Hund ist, aber Ihr Freund Post von der Polizei erhalten hat, ist leider nicht eindeutig, ob er als Zeuge oder als Beschuldigter angehört werden soll. Sollte er Beschuldigter sein, so wird wahrscheinlich wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen ihn ermittelt. Auch hier sollte dann über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin die notwendige Akteneinsicht beantragt werden um das sinnvollere weitere Vorgehen zu besprechen.

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