zurück zur Übersicht Versuch Hund zu schaden/vergiften 16.01.2015 von Claudia F. Sehr geehrte Frau Fries, unsere Nachbarn (es gibt mehrere, von daher "nur" Verdacht und keinen direkte Zuordnung möglich)schmeißen immer wieder "Leckerlies" über den Zaun auf unser Grundstück, wo unser Schäferhund diese findet. Das passiert leider im Dunkeln. Wir sind auch nur darauf gekommen, weil unser Hund aus irgendwelchen Gründen Durchfall hat und wir uns das nicht erklären konnten, bis wir ihn dann mal im Garten was fressen gesehen haben. Letzte Woche habe ich wieder einen Kauriegel gefunden und er hat dann nur noch gebrochen und Durchfall gehabt. Es geht ihm jetzt wieder besser und wir haben ihn nicht mehr in den Garten gelassen. Gestern Abend war er wieder draußen mit mir und ich habe wieder einen großen Kauriegel gefunden, der sehr "komisch" aussieht ... Ich würde diesen gerne auf Giftstoffe untersuchen lassen. Wo kann ich das tun lassen? Sollte man ggf. auch Anzeige bei der Polizei erstatten gegen "Unbekannt" - bringt das was? Ich wäre dankbar für eine schnelle Antwort. Freundliche Grüße aus Stuttgart Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Deutschland gibt es verschiedene Labore und Institute, aber auch Universitäten, wie z. B. die tierärztliche Fakultät der Uni München, die Untersuchungen von Futtermitteln anbieten. Diese sind im Internet zu finden. Alternativ könnten Sie auch einen Tierarzt oder das Veterinäramt nach entsprechenden Adressen fragen. Sollte es sich tatsächlich um vergiftete Köder handeln, läge eine beabsichtigte Tierquälerei und damit ein Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz und eine Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch vor. Eine Anzeige gegen Unbekannt können Sie erstatten, zur Sicherheit sollten Sie auch einen Strafantrag stellen. Wie sie schon richtig formuliert haben, sollten Sie nur Vermutungen und Meinungen äußern, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, könnten Sie über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht fordern, um so an den Täter zu kommen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Deutschland gibt es verschiedene Labore und Institute, aber auch Universitäten, wie z. B. die tierärztliche Fakultät der Uni München, die Untersuchungen von Futtermitteln anbieten. Diese sind im Internet zu finden. Alternativ könnten Sie auch einen Tierarzt oder das Veterinäramt nach entsprechenden Adressen fragen. Sollte es sich tatsächlich um vergiftete Köder handeln, läge eine beabsichtigte Tierquälerei und damit ein Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz und eine Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch vor. Eine Anzeige gegen Unbekannt können Sie erstatten, zur Sicherheit sollten Sie auch einen Strafantrag stellen. Wie sie schon richtig formuliert haben, sollten Sie nur Vermutungen und Meinungen äußern, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, könnten Sie über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht fordern, um so an den Täter zu kommen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.