zurück zur Übersicht Strafzahlung Hundegebell 30.01.2015 von Raphael W. Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Meine Hündin Vicky bringe ich jeden Morgen zu meinen Eltern, damit sie nicht alleine ist, wenn ich arbeiten bin. Jetzt kam ein Schreiben vom Anwalt, dass der Hund zu viel bellt mit 500 € Strafe ... Sie wohnen in einer Eigentumswohnung und sie bellt tagsüber 1-2 Mal. Können die das echt verlangen, diese Tierhasser? LG Raphael W. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist aus Ihrer kurzen Schilderung nicht zu entnehmen, was der Anwalt konkret fordert und wofür die 500,00 € Strafe fällig werden soll. Daher müsste zunächst das Schreiben vorliegen und überprüft werden. Grundsätzlich läßt sich zum Thema Hundegebell folgendes zusammenfassen. Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Sie sollten sich unbedingt mit den Nachbarn, die den Anwalt beauftragt haben gütlich einigen, da diese beim Amtsgericht unter Umständen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirken könnten, die dann mit einem Bußgeld bei jedem Verstoß verbunden wird. Ich vermute, dass der Anwalt dies in seinem Schreiben angedroht hat. Wenden Sie sich daher umgehend mit dem Schreiben an einen Mieterverein oder lassen es anwaltlich prüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist aus Ihrer kurzen Schilderung nicht zu entnehmen, was der Anwalt konkret fordert und wofür die 500,00 € Strafe fällig werden soll. Daher müsste zunächst das Schreiben vorliegen und überprüft werden. Grundsätzlich läßt sich zum Thema Hundegebell folgendes zusammenfassen. Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Sie sollten sich unbedingt mit den Nachbarn, die den Anwalt beauftragt haben gütlich einigen, da diese beim Amtsgericht unter Umständen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirken könnten, die dann mit einem Bußgeld bei jedem Verstoß verbunden wird. Ich vermute, dass der Anwalt dies in seinem Schreiben angedroht hat. Wenden Sie sich daher umgehend mit dem Schreiben an einen Mieterverein oder lassen es anwaltlich prüfen.