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Drohung, meine Hunde zu erschießen

von Rita W.

Sollten meine beiden Labradore ein Reh hetzen, werden sie sofort erschossen! Ein versuchtes Gespräch mit dem neuen Jäger des Revierpächters brachte gar nichts. Meine Hunde hetzen nicht, sind nicht als Jagdhund ausgebildet und sind Familienhunde, die artgerecht gehalten und als Familienmitglied betrachtet werden. Ich selbst bin mir aufgrund dieser Drohung nicht mehr meines Lebens sicher. Oft liest und hört man, ein junger Mann wurde getötet, weil ein Jäger meinte, ein Wildschwein zu sehen. Ponys wurden getötet und selbst zwei Jagdhunde wurden von einem anderen Jäger erschossen. Der junge Mann, der neue Jäger des Reviers der bisher von mir gesichteten vier Rehe,die ständig dauergefüttert und angelockt werden, provozierte durch sein Aussteigen aus seinem Unimog das Begrüßungsritual meines Rüden. Nachdem zuerst beide Hunde bei mir waren, hüpfte der hoch. Dadurch glaubt dieser junge Jäger, mein Rüde machte das bei allen Spaziergängern. Aber Spaziergänger steigen auf dem Waldweg nicht aus dem Auto und ich kann beide Hunde rechtzeitig zu mir rufen. Von dem Schnee etwas nass geworden, na ja, ist ja nur Arbeitskleidung, Aber!!! Dass der Waldweg durch diese Befahrung durch ihn und vielen Holzfällarbeitern zu Matsch gefahren ist, quittierte er mit der Aussage, ich müsste ja da nicht spazierengehen. Ich wohne aber genau da!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider kommt es immer wieder zu solchen geschilderten Situationen zwischen Hundehaltern und Jägern, die nicht selten in einem heftigen Streit oder sogar Handgreiflichkeiten endet. Das Thema “Hund im Wald“ ist leider nicht in einem Gesetz einheitlich geregelt sondern wird in vielen verschiedenen Bundes- und Landesgesetzes (z.B. Bundesjagdgesetz, Landschaftsgesetze, Regelung der jeweiligen Stadt etc.) geregelt. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass eine Anleinpflicht ausschließlich in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und abseits der Waldwege gilt. Richtig ist, dass Jäger wildernde Hunde als letztes denkbares Mittel abschießen dürfen, da außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke Jagdgebiet ist. Ab wann ein Hund tatsächlich wildert, ist in dem jeweiligen Landesgesetz geregelt. Im Jagdgesetz NRW z.B. gelten als wildernde Hunde solche, “die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, …“. Um gegen den betroffenen Jäger vorzugehen, sollten Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige „Unteren Jagdbehörde“ wenden. Fragen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Stadt nach, wo die für Sie zuständige Behörde sitzt.

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