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Zugang zum Stall

von Doreen G.

Hallo und Guten Abend, ich habe eine Frage wir betreiben in der o.g. Adresse eine Notanlaufstation für misshandelte und kranke Tiere, da unser Hof aber keine eigene Zufahrt hat müssen wir über das nicht bewohnte Grundstück des Nachbarn mit den Pferden. Da dieser aber mehrere Müllhaufen dort liegen hat mit Nägeln, Glas und Asbestresten, müssen wir dies mit ein Band absperren so lange wir die Tiere in den Stall lassen, nun schneidet der Mann das dann immer durch und lässt das Tor zur Straße weit auf, so sind uns die Tiere schon mal weggelaufen, ein Überfahrtsrecht und Wegerecht haben wir - er hält sich aber an nichts und sprechen mit dem Menschen ist leider unmöglich... Können Sie uns helfen? Danke

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Streitigkeiten zwischen Nachbarn aufgrund eines Wegerechts kommen in der Praxis häufig vor. Zwar haben Sie theoretisch die Möglichkeit den Nachbarn darauf zu verklagen, dass er Ihnen das Wegerecht ohne Beeinträchtigungen zu gewähren hat. In Nachbarschaftsstreitigkeiten sollte man jedoch abwägen, ob Anwälte, Polizei und Gericht eingeschaltet werden, da dies regelmäßig in einem Nachbarschaftskrieg endet, der alle Beteiligten Nerven, Zeit und Geld kostet. In solchen Fällen ist die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Lässt sich dort keine Lösung finden, kann immer noch das Gericht eingeschaltet werden.

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