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Was tue ich, wenn mein Nachbars-Hund gequält wird und das Veterinäramt nicht eingreift?

von Jennifer G.

Hallo, ich brauche dringend Hilfe jetzt! Und zwar bin ich sehr besorgt um den Hund meiner Nachbarin. Im Vorfeld muss ich sagen, dass wir kein Wort miteinander reden. Ich habe im letzen Sommer schon mal versucht dem Hund zu helfen und habe beim Veterinäramt angerufen und meine Situation geschildert. Sie sagten, sie würden jemanden vorbeischicken. Ich höre, wie der Hund angeschrien wird, gegen Türen geschmissen wird und im Sommer auf dem Balkon ausgesperrt wird für Stunden und der Arme Hund sich die Lunge aus dem Maul bellt. Das geht dann ca. 3-4 Stunden so und wenn die Tochter keine Lust hat sich das anzuhören, macht sie einfach laute Musik. Desweitern ist mir aufgefallen, dass der Hund so gut wie nie raus kommt. Heute, 16.02., war ich den ganzen Tag zu Hause und der Hund war nicht einmal draußen. Was kann ich machen, um dem Hund zu helfen? Der tut mir so leid. Bitte helft mir. LG, Jenny

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Indem Sie sich bereits an das Veterinäramt gewandt haben, haben Sie schon die richtige Stelle informiert. Dies ist zuständig, wenn es um die Überprüfung der artgerechten Tierhaltung geht. Die entsprechenden Anforderungen für die Hundehaltung finden sich im Tierschutzgesetz und speziell in der Tierschutzhundeverordnung. Da ein Besuch des Veterinäramtes auf Ihren Anruf hin (sofern er stattgefunden hat) keine Verbesserung gebracht hat, schließen Sie sich am besten mit weiteren Nachbarn zusammen, die die Haltungsbedingungen ebenfalls bezeugen können und wenden erneut und dieses Mal schriftlich an das zuständige Veterinäramt. Fügen Sie wenn möglich Fotos des Hundes auf dem Balkon bei oder andere Beweismittel, insbesondere Zeugen. Bitten Sie bei Bedarf um die vertrauliche und anonyme Bearbeitung. Hinsichtlich der Ruhestörung durch das Bellen, könnten Sie zusätzlich einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Nachbarn haben. Wird der Hund verletzt oder gequält könnte dies eine Straftat wegen des Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz darstellen. Dies könnten Sie bei der Polizei anzeigen. Fügen Sie auch dort Beweismittel bei und geben Zeugen an. Um jedoch keine falschen Behauptungen aufzustellen, schildern Sie nur das als Tatsache, was Sie selbst gesehen haben, Schlussfolgerungen und Vermutungen kennzeichnen Sie bitte auch als solche.

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