zurück zur Übersicht

Wiederholen meines Hundes Chicco

von Jasmin S.

Sehr geehrte Frau Fries, Ich benötige wirklich sehr dringend Ihre Hilfe! Es geht um Folgendes: Vor 7 Jahren habe ich einen Hund gekauft, der dann 5 Jahre lang mit meinem damaligen Lebensgefährten und meinen beiden Söhnen in einem Haus gelebt hat. Da mein damaliger Lebensgefährte aber meinen Kindern und mir gegenüber gewalttätig und auch handgreiflich wurde, bin ich mit den Kindern ausgezogen. Leider musste ich damals meinen Hund Chicco bei meinem Exlebensgefährten zurück lassen, da er mir und meinen Kindern gedroht hat, er würde uns finden und uns etwas antun, wenn ich Chicco mitnehmen würde. Aus Angst habe ich auch Chicco dort gelassen. Vor nunmehr 3 Monaten habe ich unseren ehemaligen Nachbarn getroffen, der mit Chicco Gassi war. Auf Nachfrage von mir, weshalb er denn mit Chicco unterwegs wäre, meinte er, das mein Exlebensgefährte sich nicht mehr um Chicco kümmern würde, er es auch nicht zulassen würde, das Chicco zum Tierarzt geht, um geimpft etc. zu werden. Ferner dürfte Chicco auch nicht mehr ins Haus und er würde auch von meinem Ex nicht mehr gefüttert werden, sodass Chicco herrenlos und ohne Aufsicht permanent alleine durch das Dorf irrt, um irgendwoher was zum Fressen zu bekommen. Er wurde gänzlich vernachlässigt. Unser damaliger Nachbar hat sich dann Chicco angenommen, ist heimlich mit ihm zum Tierarzt und hat ihn gefüttert. Doch er konnte es aus finanziellen Gründen nicht lange machen, da er auch selbst im Besitz von 2 anderen Hunden ist. Nun zum wichtigsten Teil: Mein damaliger Nachbar hat mich nun ausfindig gemacht und mir Chicco gebracht, weil er wusste, dass meine Kinder und ich Chicco sehr vermissen und es ihm bei uns super geht. Nun zum nicht ganz schönen Teil: Unsere Nachbar hat mir Chicco ohne die Erlaubnis von meinem Exlebensgefährten gebracht. Ich habe nun Chicco auf mich angemeldet, eine Hundehaftpflicht für ihn abgeschlossen und war auch schon mit ihm beim Tierarzt, welcher das Ganze auch bestätigen kann, dass Chicco total vernachlässigt wurde. Die Tierärztin hat nun Chiccos Impfpass auf mich umgemeldet und gemeint, dass ich Chicco auf jeden Fall behalten könne, da sie meinen Ex-Lebensgefährten kennengelernt hat und gesagt hat, dass ich ihn am besten auch noch anzeigen solle. Da es für Chicco keinen Kaufvertrag gibt, alle Dokumente und Papiere auf mich laufen, wollte ich fragen, wie es rechtlich aussieht, ob ich Chicco behalten kann? Wir wollen ihn nicht mehr hergeben, da er ein Teil unserer Familie ist und bei meinem Exlebensgefährten zugrunde gehen würde. Es ist mir bewusst, dass es nicht ganz rechtens war, Chicco einfach bei uns aufzunehmen, ohne das Wissen von meinem Exlebensgefährten. Aber für mich zählt das Wohlergehen von Chicco. Wie ist ihre Meinung dazu? Soll ich den Fall beim hiesigen Veterinäramt melden? Können die mir weiterhelfen? Wir möchten Chicco definitiv nicht noch einmal verlieren! Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen und wäre ihnen sehr sehr dankbar Mit freundlichen Grüßen, J. S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn Ihr Exfreund Chicco tatsächlich zurückerhalten möchte, müsste er einen Herausgabeanspruch gegen Sie haben und diesen im Zweifel erfolgreich vor Gericht durchsetzen können. Voraussetzung hierfür wäre, dass er sein Alleineigentum an dem Hund nachweisen könnte. Zu prüfen wäre daher, ob Sie durch die gemeinsame Anschaffung des Hundes nicht eher Gemeinschaftseigentum erworben haben und ob Sie durch das (notgedrungene) Zurücklassen des Hundes vor zwei Jahren, nicht Ihr mögliches Alleineigentum bzw. Ihren Miteigentumsanteil an Ihren Exfreund übertragen haben. Die Tatsache, dass Sie nun als Besitzerin im Impfausweis vermerkt sind und eine Versicherung abgeschlossen haben, reicht für die Eigentumserlangung nicht aus. Zwar spricht für Sie derzeit die Tatsache, dass Sie den Hund bei sich, also im Besitz haben, da das BGB im § 1006 BGB die Vermutung ausspricht, dass der Besitzer einer Sache (oder eines Tieres) auch der Eigentümer ist. Da die Umstände, wie sie in den Besitz des Hundes gekommen sind, abhängig davon, wie der Nachbar an den Hund gekommen ist etc. unter Umständen eine Straftat (Diebstahls oder Unterschlagung) darstellen könnten, hängt davon unter anderem auch ab, ob Sie sich überhaupt auf den § 1006 BGB berufen könnten. Da Sie schreiben, dass Chicco vernachlässigt wurde bzw. nicht artgerecht gehalten wurde und dies durch den Nachbarn und die Tierärztin bezeugt werden kann, könnten Sie Ihren Exfreund tatsächlich beim Veterinäramt wegen Verstoßes gegen §§ 1,2, 18 Tierschutzgesetz anzeigen. Das Veterinäramt als Verwaltungsbehörde wäre jedoch nicht berechtigt, die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse zwischen Ihnen Beiden an dem Hund zu klären. Daher könnte es Ihnen auch nicht einfach das Eigentum an Chicco zusprechen. Sie könnten sich daher zunächst anonym an das Veterinäramt wenden und Ihren Fall anonym schildern und um einen Rat bitten. Sollte Ihr Exfreund Sie ausfindig machen und Chicco herausfordern, lassen Sie sich am Besten anwaltlich vertreten, damit Sie zum einen nicht selbst mit ihm kommunizieren müssen und zum anderen um prüfen zu lassen, ob Sie Chicco entweder überhaupt zurückgeben müssen bzw. ob eine Einigung mit ihm möglich ist, nach der Sie Chicco behalten können.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung